Allgemeinverfügungen und Maßnahmen in Mannheim
Um das Risiko einer weiteren Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu minimieren, hat Mannheim eine Reihe von Allgemeinverfügungen erlassen, die bei Bedarf kontinuierlich aktualisiert werden.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Wegegebot und Anleinpflicht: In bestimmten Gebieten Mannheims, insbesondere in der Nähe von Waldflächen und Wildtierkorridoren, müssen Hunde angeleint werden. Ziel ist es, eine Verbreitung des Virus durch Kontakt zwischen Haustieren und Wildschweinen zu verhindern.
- Besondere Vorgaben für Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen, die in betroffenen Gebieten oder in der Nähe von Wildschweinpopulationen stattfinden, gelten spezielle Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Veranstalter müssen sicherstellen, dass keine potenziell kontaminierten Lebensmittel in das Gebiet gelangen und der Kontakt zwischen Menschen und Wildschweinen weitestgehend vermieden wird.
Die Einhaltung dieser Regelungen ist von entscheidender Bedeutung, um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in und um Mannheim zu kontrollieren. Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher, diese Maßnahmen zu respektieren und auf aktuelle Hinweise und Vorgaben zu achten.
Ausblick
Die Lage in Mannheim wird kontinuierlich überwacht, und neue Maßnahmen werden bei Bedarf ergriffen. Das Ziel ist es, die Schweinepest so weit wie möglich einzudämmen und so die heimische Tierwelt und die landwirtschaftliche Produktion zu schützen. Halter von Schweinen, Jäger sowie die Bevölkerung sind aufgefordert, weiterhin aufmerksam zu sein und alle Schutzvorgaben zu beachten.
Update vom 06.12.2024: Lockerungen in Mannheim
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf das Mannheimer Stadtgebiet zu verhindern, wurden die besonders gefährdeten Bereiche an der Grenze zu Hessen umzäunt. Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen, wodurch ein ausreichender Schutz besteht. Die Beschränkungen, die zur Eindämmung der ASP getroffen wurden, können in Abstimmung mit dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun erneut gelockert werden. Hierfür hat die Stadt Mannheim eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am 7. Dezember in Kraft tritt.
Folgende Neuerungen gibt es:
- Ab sofort darf unter Beachtung der entsprechenden Maßnahmen im Mannheimer Stadtgebiet wieder gejagt werden. Ausgenommen hiervon ist im Hinblick auf das Seuchengeschehen im südlichen Hessen nur ein Streifen nördlich der A 6 bis zur Stadtgrenze.
- Auf den Neckarwiesen zwischen der B 44 und der B 38 wurde die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben.
- Die Regelungen und Einschränkungen bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk werden an Silvester und Neujahr vorübergehend aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgesetzt.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier zu finden.
Aktuelle Informationen zur ASP sind auf dieser Seite abrufbar.