Allgemeinverfügungen und Maßnahmen in Mannheim
Um das Risiko einer weiteren Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu minimieren, hat Mannheim eine Reihe von Allgemeinverfügungen erlassen, die bei Bedarf kontinuierlich aktualisiert werden.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Wegegebot und Anleinpflicht: In bestimmten Gebieten Mannheims, insbesondere in der Nähe von Waldflächen und Wildtierkorridoren, müssen Hunde angeleint werden. Ziel ist es, eine Verbreitung des Virus durch Kontakt zwischen Haustieren und Wildschweinen zu verhindern.
- Besondere Vorgaben für Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen, die in betroffenen Gebieten oder in der Nähe von Wildschweinpopulationen stattfinden, gelten spezielle Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Veranstalter müssen sicherstellen, dass keine potenziell kontaminierten Lebensmittel in das Gebiet gelangen und der Kontakt zwischen Menschen und Wildschweinen weitestgehend vermieden wird.
Die Einhaltung dieser Regelungen ist von entscheidender Bedeutung, um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in und um Mannheim zu kontrollieren. Die Stadt appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher, diese Maßnahmen zu respektieren und auf aktuelle Hinweise und Vorgaben zu achten.
Ausblick
Die Lage in Mannheim wird kontinuierlich überwacht, und neue Maßnahmen werden bei Bedarf ergriffen. Das Ziel ist es, die Schweinepest so weit wie möglich einzudämmen und so die heimische Tierwelt und die landwirtschaftliche Produktion zu schützen. Halter von Schweinen, Jäger sowie die Bevölkerung sind aufgefordert, weiterhin aufmerksam zu sein und alle Schutzvorgaben zu beachten.
Auf dieser Seite sind detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die ASP, ihre Ausbreitung, Präventionsmaßnahmen und wie sich Bürgerinnen und Bürger verhalten sollten zusammengestellt.