Erweiterte Katzenschutzverordnung gilt ab morgen
Die vom Gemeinderat beschlossene Änderung der Katzenschutzverordnung tritt am morgigen Dienstag, 1. Oktober 2024, in Kraft:
Die Verordnung sieht dann auch eine Kastrationspflicht für freilaufende Halterkatzen vor. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht bleibt bestehen.
Kontrollen erfolgen anlassbezogen, wenn z. B. Katzen als Fundtiere aufgegriffen werden, oder im Rahmen einer tierschutzrechtlichen Kontrolle.
Sollte es nicht möglich sein, bei einer aufgefundenen Katze innerhalb von 48 Stunden einen Halter oder eine Halterin ausfindig zu machen, kann die Stadt die Katze auf Kosten des Halters kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
Die Katzenschutzverordnung mit Kastrationspflicht finden Sie unter den Öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt vom 27.03.2024.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
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