Europa- und Gemeinderatswahl: Wahlbüro nächste Woche länger geöffnet
Wahlberechtigte, die für die Europa- und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 Briefwahlunterlagen benötigen, können den wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckten Briefwahlantrag verwenden. Noch bequemer geht es mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code, der ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Telefonisch darf der Briefwahlantrag leider nicht gestellt werden – das ist gesetzlich verboten. Diejenigen, die persönlich ins Wahlbüro im Rathaus E 5 kommen und den Ausweis oder Pass vorlegen, können dort auch direkt wählen. Um Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen zu können, wird – auch von nahen Angehörigen – eine Abholvollmacht gebraucht. Diese ist auf der Wahlbenachrichtigung bereits vorgedruckt. Aus organisatorischen Gründen werden die Briefwahlunterlagen für die Europa- und die Gemeinderatswahl getrennt verschickt. In der Woche vor der Wahl – also vom 3. bis zum 7. Juni 2024 – ist das Wahlbüro montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wahlbriefe rechtzeitig abschicken
Briefwählerinnen und Briefwähler dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr, im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Sie sollten deshalb spätestens vor der Freitagsleerung in den Briefkasten eingeworfen werden. Wer später dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit ihrem Wahlschein aus den Briefwahlunterlagen können Wählerinnen und Wähler aber auch in jedem Wahllokal der Stadt Mannheim an der Urnenwahl teilnehmen.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer glaubt, für die Europa- und/oder Gemeinderatswahl wahlberechtigt zu sein, aber keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte schnellstens das Wahlbüro unter der Telefonnummer 0621/293-9566 anrufen und den eigenen Eintrag im Wählerverzeichnis prüfen lassen. Diejenigen, die eingetragen sind, können am 9. Juni 2024 auch ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Ausweis oder Pass wählen. Personen, die nicht eingetragen sind, müssen dies sofort berichtigen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.
Wählen bei der Europawahl
Bei der Europawahl ist es ganz einfach. Wahlberechtigte haben jeweils eine Stimme und 34 Parteien und Wählergruppen zur Auswahl, den Stimmzettel gibt es im Wahllokal. Es wird gebeten, nichts davon abzutrennen, weil er sonst ungültig wird. Einfach nach innen falten und dann in die Wahlurne werfen. Bei der Europawahl werden keine Wahlumschläge verwendet.
Wählen bei der Gemeinderatswahl
Bei der Gemeinderatswahl gibt es mehr Möglichkeiten. Alle Wählerinnen und Wähler haben 48 Stimmen. Auf dem Deckblatt des Stimmzettelblocks befindet sich eine Kurzanleitung zur Stimmenverteilung. Im Stimmzettelblock stehen 13 Einzelstimmzettel der Parteien und Wählervereinigungen zur Auswahl. Aber es ist nicht so kompliziert wie es auf den ersten Blick aussieht. Bei der Gemeinderatswahl haben die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, zu kumulieren und zu panaschieren. Wie das funktioniert, können sich die Wahlberechtigten in einem animierten Film unter www.mannheim.de/wahlen anschauen.
Stimmzettelblock zu Hause vorbereiten
Die Wahlberechtigten für die Gemeinderatswahl haben neben der Wahlbenachrichtigung auch den Stimmzettelblock zur Gemeinderatswahl bereits erhalten, damit der Stimmzettel zu Hause schon vorbereitet und am 9. Juni 2024 ins Wahllokal mitgebracht werden kann. Dies erleichtert und beschleunigt die Stimmabgabe. Der Stimmzettelblock sollte bei Erhalt auf Vollständigkeit und auf einwandfreie Beschaffenheit überprüft werden. Bei Bedarf kann beim Wahlbüro ein neuer Stimmzettelblock angefordert werden. Der Stimmzettel für die Europawahl darf erst im Wahllokal ausgehändigt werden.
Noch Fragen?
Das Wahlbüro im Rathaus hilft den Wahlberechtigten bei allen Fragen zur Wahl. Es ist am Samstag, 8. Juni 2024, bis 12 Uhr und am Wahlsonntag bis 15 Uhr unter 0621/293-9566 telefonisch erreichbar. Die E-Mail-Adresse lautet wahlbuero@mannheim.de. Informationen werden auch im Internet bereitgestellt: www.mannheim.de/wahlen.
Stadtverwaltung am Montag und Dienstag nach der Wahl teilweise geschlossen
Die Auszählung der Einzelstimmen für die Gemeinderatswahl kann wegen des komplizierten Wahlsystems und der vielen Einzelstimmen erst am Montag und Dienstag nach der Wahl durchgeführt werden. Aus diesem Grund werden am 10. und 11. Juni 2024 im Umkreis des Rathauses E 5 einige Dienststellen der Stadtverwaltung geschlossen bleiben, die genaue Aufzählung mit Angabe der Notfallnummern wird in der nächsten Amtsblattausgabe veröffentlicht.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
Stadt Mannheim | V. i. S. d. P. Christina Grasnick | Stabsstelle Presse und Kommunikation | Rathaus E5, 68159 Mannheim | Telefon: 0621 293-2021 | E-Mail: christina.grasnick@mannheim.de