Kunstverein als zentrale Kulturinstitution sichern: Sanierungsmaßnahmen am Gebäude des Kunstvereins beschlossen
Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt Mannheim hat den 2. Bauabschnitt der Sanierungsmaßnahmen für das unter Denkmalschutz stehende Gebäude des Kunstvereins genehmigt. Der 1960er-Jahre-Bau an der Augustaanlage erhält dringend erforderliche Modernisierungen, die sowohl den baulichen Erhalt als auch die energetische und sicherheitstechnische Verbesserung des Gebäudes gewährleisten. Das Dach des Ausstellungsraums aus fünf nebeneinanderliegenden kleineren Sheddächern und die umlaufenden Glasbänder des Gebäudes stehen im Fokus dieses Abschnitts. Mit diesen Investitionen bekräftigt die Stadt ihre Unterstützung für den Kunstverein als zentrale Kulturinstitution und sichert dessen langfristigen Betrieb.
„Das Gebäude des Kunstvereins ist nicht nur ein herausragendes architektonisches Zeugnis der 1960er-Jahre, sondern auch ein wichtiger Ort für Kunst und Kultur in unserer Stadt. Mit der Sanierung sichern wir den langfristigen Erhalt dieses denkmalgeschützten Bauwerks und schaffen gleichzeitig moderne, nachhaltige und sichere Rahmenbedingungen für künftige Ausstellungen und Veranstaltungen“, erklärt Oberbürgermeister Christian Specht.
Baubürgermeister Ralf Eisenhauer ergänzt: „Im Sinne des Mannheimer Leitbildes und des Klimaschutzaktionsplans ist die energetische Ertüchtigung der städtischen Gebäude für die Erreichung der Klimaschutzziele ausschlaggebend. Die geplante Wärmedämmung und PV-Anlage auf dem Dach wird das denkmalgeschützte Gebäude nachhaltig sichern und die Betriebskosten senken.“
„Das Gebäude des Kunstvereins verbindet Kunst, Kultur und Architektur auf hervorragende Weise. Die anstehende Sanierung ist ein entscheidender Schritt, um dieses wertvolle Erbe zu bewahren und es gleichzeitig zukunftsfähig zu gestalten, sodass wir auch weiterhin ein inspirierender Ort für Künstlerinnen, Künstler und Kunstbegeisterte sein können,“ freut sich der 1. Vorsitzende des Kunstvereins Dr. Friedrich W. Kasten über die Genehmigung der Maßnahme.
Maßnahmen sind notwendig
Die jetzt genehmigten Maßnahmen sind notwendig geworden, da es erhebliche Undichtigkeiten an der gesamten Gebäudehülle gibt, die es zu beheben gilt, bevor die Tragkonstruktion weittragende Schäden nimmt. Zudem fehlt auf den geschlossenen Dachflächen eine Wärmedämmung und offene Konstruktionen an den Firstpunkten und Dachrinnen sorgen regelmäßig für Wasserschäden.
Einige dringende Maßnahmen, wie der Austausch der Lichtdecke im Ausstellungsraum, der umlaufenden Lichtbänder und Bürofenster, die Abdichtung und Dämmung der tieferliegenden Dachflächen und die Erneuerung der rückseitigen Zugangstür, wurden bereits zur Gefahrenabwehr durchgeführt.
Im zweiten Bauabschnitt sind nun folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Dach des Ausstellungsraums: Austausch der vorhandenen Verglasung durch Verbundsicherheitsglas
• Wärmedämmung der geschlossenen Flächen
• Erneuerung der Abdichtung und des Blitzschutzes
• Integration einer Photovoltaikanlage
• Estrichsanierung im Ausstellungsraum
• Überprüfung und Ausbesserung der Waschbetonfassade
Zeitrahmen und Kosten
Im November 2021 waren bereits 240.000 Euro für die Sanierung des Gebäudes des Kunstvereins bewilligt worden. Nun soll die Maßnahme in einem zweiten Bauabschnitt fortgeführt werden, wodurch die Gesamtkosten um 366.000 Euro auf insgesamt 606.000 Euro steigen.
Die Sanierung folgt einem straffen Zeitplan. Im zweiten Quartal 2025 soll die Angebots-, Vergabe- und Genehmigungsphase beginnen. Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2025 vorgesehen, sodass die Maßnahme Ende 2025 fertiggestellt sein kann.
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