Mehr Sicherheit für Fahrräder in der Rheingoldstraße
Die Stadt Mannheim wird in der Rheingoldstraße zwischen der Steubenstraße und dem Kreisverkehr Rheingoldstraße / Neckarauer Waldweg / Promenadenweg Markierungs- und Beschilderungsarbeiten durchführen. Die Arbeiten werden vom 18. bis 20. November 2024 sowohl in Fahrtrichtung Strandbad wie auch in Fahrtrichtung Rheingoldplatz ausgeführt. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt insgesamt ca. 1600m.
Die Arbeiten findet an den drei Tagen jeweils nur von 9.00 bis 15.00 Uhr statt. In dieser Zeit gibt es Durchfahrtsunterbrechungen an allen Kreuzungen. Umleitungen werden ausgeschildert sein. Außerhalb dieser Zeit werden die Absperrungen und Umleitungen deaktiviert sein. Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 10.000 Euro.
Hintergrund
Zwischen Rad- und Autoverkehr entsteht dort immer wieder ein Konflikt, da die Fahrbahn durch die Bordsteinkanten zwischen Gehweg und Grünfläche, auf der auch die Straßenbahn fährt, begrenzt ist. Bei einem Überholvorgang durch Fahrzeuge kann der in der Straßenverkehrsordnung definierte Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Fahrradfahrern aufgrund der hier vorliegenden geringen Fahrbahnbreiten jedoch nicht eingehalten werden. Ein Überholen der Fahrradfahrer ist hier infolge der Regelung der Straßenverkehrsordnung somit nicht zulässig.
Daher wird der vorhandene Radfahrschutzstreifen, der aktuell noch für Rad- und Autofahrer eine Sicherheit suggeriert, die so nicht vorhanden ist, entfernt. Die neue Verkehrsführung verdeutlicht die geltenden Vorschriften und Richtlinien. Außerdem wird die vorhandene Beschilderung teilweise entfernt und neumontiert. Die Neubeschilderung wird zukünftig dauerhaft auf das Überholverbot hinweisen. Beide Maßnahmen setzt die Stadt in Abstimmung mit dem Bezirksbeirat, dem Strandbad-Verein Mastra e. V. und dem Bündnis Fahrradstadt Mannheim um.
Überholverbot in der Straßenverkehrsordnung
In Bezug auf Kfz- und Radverkehr definiert die Straßenverkehrsordnung (§ 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung) innerorts einen sicheren Überholabstand mit mindestens 1,5 Metern. Dieser wird von der rechten Außenkante eines Fahrzeugs bis zum Radfahrenden gemessen. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden, so gilt ein Überholverbot. Dieses gilt unabhängig davon, ob ein Radschutzstreifen neben der Fahrspur markiert ist oder nicht und auch unabhängig davon, ob eine Beschilderung auf das Überholverbot, zum Beispiel mittels des Verkehrszeichens VZ 277.1 StVO, hinweist.
Die Hinweisschilder, die nun in der Rheingoldstraße angebracht werden, sind gemäß StVO nicht verkehrsrechtlich geboten, sondern ein zusätzlicher Hinweis für bereits bestehendes Recht. Bereits im Sommer dieses Jahres hatte die städtische Verkehrsplanung mit Plakaten für Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf dem Streckenabschnitt sensibilisiert.
Weitere Informationen zu aktuellen Baumaßnahmen: www.mannheim.de unter „Baumaßnahmen und Verkehrseinschränkungen“.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
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