Sanierung der Fahrbahndecke in Teilen der Mannheimer Innenstadt und Umgestaltung der Parkflächen am Straßenrand
Der Stadtraumservice Mannheim saniert ab Montag, 17. Juni 2024, die Fahrbahnen der westlichen Oberstadt und der östlichen Unterstadt als letzte Abschnitte in der Mannheimer Innenstadt. Um künftig mehr Platz auf den Gehwegen zu schaffen, setzt die Stadt Mannheim im Zuge dessen den Erlass des Verkehrsministeriums zur Neuordnung des Gehwegparkens um. Wie in allen anderen Städten Baden-Württembergs ist dann das Parken auf Gehwegen nur noch dort möglich, wo es ausgewiesen ist.
Um Anwohner, Handel, Gastronomie und Gewerbe so gering wie möglich zu beeinträchtigen, wird die Maßnahme in der westlichen Oberstadt und in der östlichen Unterstadt in jeweils sechs Bauabschnitten durchgeführt:
Östliche Unterstadt (Bauabschnitte U1 bis U6):
Bauabschnitt U1: vsl. 17. Juni bis vsl. 26. Juni - Q1/Q2 bis T1/T2, T2/U2 inkl. Kreuzung
Bauabschnitt U2: vsl. KW 25 bis KW 27 - R7/S6 bis R4/S4, S6/T6
Bauabschnitt U3: vsl. KW 27 bis KW 28 - R5/R6, T6/U6, U4/U5, U5/U6
Bauabschnitt U4: vsl. KW 28 bis KW 29 - R3/S3 bis R2/S2, T2/S2 bis T3/S3, U3/T3, T2/T3 bis S2/S3
Bauabschnitt U5: vsl. KW 29 bis KW 30 - Q2/Q3, Q2/R2, Q4/Q5, Q4/R4, Q5/R5, R4/R5
Bauabschnitt U6: vsl. KW 30 bis KW 31 - Q3/Q4 bis S3/S4, U3/U4
Westliche Oberstadt (Bauabschnitte O1 bis O6):
Bauabschnitt O1: vsl. 19. Juni bis vsl. 30. Juni - D1/D2 bis A1/A2
Bauabschnitt O2: vsl. KW 26 bis KW 27 - C3/C4 bis B4/B3, D4/D5, D5/D6
Bauabschnitt O3: vsl. KW 27 bis KW 28 - A4/B5 bis A1/B1, A2/A3
Bauabschnitt O4: vsl. KW 28 bis KW 29 - B6/C6 bis B7/C8, C7/C8, sowie Kreuzung C6/C5
Bauabschnitt O5: vsl. KW 29 bis KW 30 - B2/B3 bis D2/D3, B6/B7
Bauabschnitt O6: vsl. KW 30 bis KW 32 - B2/C2 bis B5/C5, B4/B5 bis C4/C5 höhe REM, B5/B6
Während der rund neunttägigen Bauzeit pro Bauabschnitt muss die Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr unterbrochen werden. Zu Fuß sind die einzelnen Straßen und Hauseingänge jederzeit erreichbar.
Die stark beschädigten Fahrbahnen werden mit einer etwa ein Zentimeter dünnen Schicht aus Kaltasphalt versehen und dadurch vor eintretendem Wasser geschützt. Der Fahrkomfort wird ebenfalls verbessert. In diesem Zusammenhang wird die vom Verkehrsministerium in allen baden-württembergischen Städten erlassene Neuordnung des Straßenrandparkens umgesetzt. Das bedeutet: Parken auf Gehwegen wird perspektivisch nicht mehr geduldet und ist nur noch dort möglich, wo es ausdrücklich ausgewiesen ist. Zudem verfolgt die Stadt Mannheim das Ziel, die Gehwege sukzessiv barrierefrei zu gestalten. Eine Mindestbreite von 1,5 Meter ermöglicht eine bequeme Nutzung für mobilitätseingeschränkte Bürger sowie Personen mit Kinderwägen.
Die geplante Neuordnung als stadtweites Vorgehen beinhaltet alle Straßen, in denen bislang halbseitig auf dem Gehweg geparkt wurde – ohne dass dies explizit erlaubt war. Sofern ausreichende Breiten im Straßenraum vorhanden sind, sieht die Planung eine Legalisierung des Gehwegparkens mittels Beschilderung oder Markierung vor. Ist dies nicht der Fall, werden hier die straßenbegleitenden Parkstände nur noch einseitig am Fahrbahnrand markiert.
In einem ersten Informationsschreiben wurden alle Anwohner sowie Gewerbetreibenden über die anstehenden Arbeiten informiert. Um einen transparenten Informationsfluss zu gewährleisten, wird eine zusätzliche Anrainerinformation für jeden Bauabschnitt ca. 4-6 Tage vor Baubeginn an die entsprechenden Anlieger verteilt.
Die vergangenen Sanierungen in der östlichen Oberstadt und in der westlichen Unterstadt haben gezeigt, dass die eng aufeinander abgestimmten Bauabläufe leicht durch äußere Einflüsse wie beispielsweise Regen verschoben werden können. Daher sollten sich die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig auf der Internetseite www.mannheim.de/baustellenundverkehr über den aktuellen Bauzeitenplan informieren. Diese Informationen werden täglich aktualisiert.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
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