Verkauf von Feuerwerk: Kontrollen der Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht als zuständige Überwachungsbehörde führt in den nächsten Tagen Stichprobenkontrollen über die Abgabe von Feuerwerk im Einzelhandel durch. Dabei werden beispielsweise die Abgabebestimmungen, wie Altersbeschränkung und Zulassung des Feuerwerks kontrolliert. Ebenso ist auch die Sicherheit im Verkaufsraum und die ordnungsgemäße Lagerung Bestandteil der Überprüfungen im Stadtgebiet. Für Einzelhändler gibt es ein Merkblatt, das unter www.mannheim.de/gewerbeaufsicht abgerufen werden kann.

Den Kunden wird dringend geraten, nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer, z.B. durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aus unbeschädigten Verpackungen zu verwenden. Diese Zulassungsnummer muss aufgedruckt sein. Illegales Feuerwerk kann zu schwersten Schäden und Verletzungen führen.

Pressekontakt – V.i.S.d.P.

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