Verkehrsberuhigung in der Langen Rötterstraße

Nachhaltige Verkehrsberuhigung durch bauliche Veränderung des Straßenraums

Der Eigenbetrieb Stadtraumservice startet am 7. Oktober 2024 mit baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Begrünung in der Langen Rötterstraße. Dieses Projekt ist Teil des städtischen Beteiligungshaushalts, bei dem die Mannheimer Bürger Ideen einbringen konnten. Die Arbeiten sollen bis Ende November dieses Jahres abgeschlossen sein.

Durch die bauliche und begrünte Fahrbahnverengung wird eine Verkehrsberuhigung in der Langen Rötterstraße angestrebt. Die Pflasterfläche wird mit wiederverwendetem Baumaterial erneuert, es werden zwei Bänke als Erholungsfläche aufgestellt und mehrere Fahrradbügel installiert. Im Rahmen des städtischen 1.000-Bäume-Programms werden zudem neue Bäume gepflanzt.

Die Baumaßnahme ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Zwei der Abschnitte werden in einer dauerhaften Durchfahrtsunterbrechung durchgeführt, während der dritte Abschnitt in einer Teilsperrung abgeschlossen wird. Umleitungsbeschilderungen werden vor Ort ausgeschildert sein.

In der ersten, etwa dreiwöchigen Bauphase wird die Zufahrt von der Kurpfalzbrücke in die Lange Rötterstraße sowie der Teilbereich an der Kreuzung Lange Rötterstraße, Kleiststraße und Melchiorstraße gesperrt. Der Verkehr wird während dieser Zeit über die Schafweide, die Obere Clignetstraße, die Grillparzerstraße und schließlich in die Lange Rötterstraße umgeleitet.

Während der zweiten, circa zweieinhalbwöchigen Bauphase bleibt die Zufahrt von der Kurpfalzbrücke in die Lange Rötterstraße weiterhin gesperrt. Die Arbeiten zur Verkehrsberuhigung verlagern sich nun auf den Abschnitt der Langen Rötterstraße zwischen der Chamissostraße und der Kleiststraße. Die Umleitungen bleiben während dieses Zeitraums bestehen.

Im dritten, etwa anderthalb Wochen dauernden Abschnitt wird der Rechtsabbieger, der die Ausfahrt von der Langen Rötterstraße auf die Käfertaler Straße ermöglicht, im Anfangsbereich teilweise gesperrt. Das Abbiegen bleibt jedoch weiterhin möglich.

Anwohner und Gewerbetreibende können ihre Grundstücke weiterhin zum Be- und Entladen anfahren, müssen jedoch den Baustellenbereich anschließend wieder verlassen.

Weitere Informationen zu Baumaßnahmen sowie Umleitungspläne können hier abgerufen werden.

Pressekontakt – V.i.S.d.P.

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