Wahlbüro im Rathaus E 5 geöffnet
Seit Montag ist das rollstuhlgerecht erreichbare Wahlbüro beim Fachbereich Demokratie und Strategie der Stadt Mannheim im Rathaus geöffnet. Die Briefwahlunterlagen werden nun an Wahlberechtigte in Mannheim und der ganzen Welt verschickt. Vor Ort im Wahlbüro kann auch gleich gewählt werden.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros sind in der Zeit bis zum 31. Mai montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. In der Woche vom 3. bis zum 7. Juni ist täglich von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Das Wahlbüro ist die zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen der Wahlberechtigten, insbesondere zur Prüfung der Eintragung ins Wählerverzeichnis und für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Telefonisch ist es unter 0621/293-9566 erreichbar.
Wahlbenachrichtigung erhalten?
Der Großteil der Wahlberechtigten hat die Wahlbenachrichtigung bereits erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 19. Mai zugestellt werden. Wer bis Sonntag keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.
Stimmzettelblock wird mit Wahlbenachrichtigung verschickt
Die Wahlberechtigten für die Gemeinderatswahl erhalten neben der Wahlbenachrichtigung auch den Stimmzettelblock zur Gemeinderatswahl, denn der Stimmzettel sollte zu Hause schon vorbereitet und am 9. Juni ins Wahllokal mitgebracht werden. Dies erleichtert und beschleunigt die Stimmabgabe, schließlich können bis zu 48 Stimmen vergeben werden.
Briefwahl rechtzeitig beantragen
Telefonisch darf der Briefwahlantrag leider nicht gestellt werden, das ist gesetzlich verboten. Der Briefwahlantrag ist wie gewohnt auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wer den Antrag jetzt gleich stellt, erhält seine Unterlagen so rechtzeitig, dass auch genügend Zeit für die Rücksendung der Wahlbriefe bleibt. Aus organisatorischen Gründen werden die Briefwahlunterlagen für die Europa- und die Gemeinderatswahl getrennt verschickt.
Wer persönlich ins Wahlbüro kommt und den Ausweis oder Pass vorlegt, kann dort auch gleich wählen. Briefwahlunterlagen dürfen den Wahlberechtigten nur persönlich ausgehändigt oder zugestellt werden. Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Abholvollmacht – getrennt für jede Empfängerin und jeden Empfänger – vorgelegt wird. Dies gilt auch für engste Angehörige. Auch diese Abholvollmacht ist in der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Sonderregelung nach Rückkehr
Für die Gemeinderatswahl müssen die Wahlberechtigten seit mindestens 9. März mit der Hauptwohnung in Mannheim gemeldet sein. Wer später zugezogen ist, aber innerhalb der letzten drei Jahre vor seinem Zuzug (oder Verlegung der Hauptwohnung) schon einmal in Mannheim wahlberechtigt war, darf nach dieser Rückkehr auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag muss bis spätestens 19. Mai, bei späterem Wohnungswechsel unverzüglich, beim Wahlbüro eingehen.
Repräsentative Wahlstatistik
Bei der Europawahl wurden in Mannheim fünf Urnenwahlbezirke für die gesetzliche Wahlstatistik ausgewählt. Wählerinnen und Wähler dieser Wahlbezirke erhalten Stimmzettel mit Kennbuchstaben für das Geschlecht und verschiedene Altersgruppen. Die Auswertung der Daten ist dabei natürlich anonym und das Wahlgeheimnis bleibt strikt gewahrt.
Weitere Informationen
Alle aktuellen Informationen sind unter www.mannheim.de/wahlen zu finden. Als zusätzliches Angebot bietet das Wahlbüro Flyer mit Informationen zur Europa- und Gemeinderatswahl in Leichter Sprache an, die unter www.mannheim.de/wahlen heruntergeladen werden können. Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich und kann jederzeit über Google Play bzw. den App Store installiert werden.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
Stadt Mannheim | V. i. S. d. P. Christina Grasnick | Stabsstelle Presse und Kommunikation | Rathaus E5, 68159 Mannheim | Telefon: 0621 293-2021 | E-Mail: christina.grasnick@mannheim.de