Waldbrandgefahr: Stadt erinnert an Grillverbot
Aufgrund der derzeitigen Temperaturen weist die Stadt Mannheim auf das Thema „Grillverbot“ hin. Laut Polizeiverordnung der Stadt Mannheim herrscht im öffentlichen Raum ein generelles Grillverbot, sobald der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht hat, was derzeit der Fall ist.
Die Grillverbots-Regelung gilt für die Grillplätze und Feuerstellen in den Mannheimer Wäldern, ebenso für die Badeseen und am Neckar. Entsprechend der jeweiligen Wetterlage kann die Waldbrand-Gefahrenstufe von Tag zu Tag variieren. Welche Gefahrenstufe herrscht, ist stets aktuell auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes einsehbar.
Der städtische Ordnungsdienst wird, sofern ein Grillverbot besteht, entsprechend kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen.
Regeln in den Wäldern
Autos sollten keinesfalls abseits von befestigten Plätzen (Asphalt oder Schotter) abgestellt werden, da sich trockenes Laub oder Gras durch heiße Autoteile entzünden kann. Auch weggeworfene Glasflaschen können in Verbindung mit Sonnenlicht ganze Waldbrände auslösen, da sie wie ein Brennglas wirken. Das Rauchen im Wald ist laut Landeswaldgesetz von März bis Oktober generell untersagt, unabhängig von der aktuellen Risikolage.
Im Notfall müssen Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge schnell in den Wald kommen. Daher ist es wichtig, Schranken und Wege freizuhalten. Die Stadtverwaltung bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, ihren Abfall mitzunehmen oder in den bereitgestellten Mülleimern vor Ort zu entsorgen.
Brandgefahr durch falsch geparkte Autos
Mit den anhaltend hohen Temperaturen und der enormen Trockenheit steigt auch die Brandgefahr. Vor allem Grünanlagen und Grünstreifen sind derzeit besonders gefährdet. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erinnert daher an das grundsätzliche Parkverbot in Grünanlagen, wie beispielsweise Parks, und Grünstreifen am Fahrbahnrand.
Wer sein Auto abseits von befestigten Straßen und Wegen parkt, riskiert, dass sich trockenes Laub oder Gras durch die Hitze der Autoteile entzünden. Die städtische Verkehrsüberwachung legt aktuell einen besonderen Fokus auf dieses Problem. So wurden im Juni und Juli in diesem Zusammenhang 135 Verstöße in Grünanlagen und 460 Verstöße auf Grünstreifen geahndet. Jeder Verstoß stellt dabei eine potentielle Gefahrenquelle für einen Brand dar, weshalb der Fachbereich Sicherheit und Ordnung eingehend appelliert, sich an die geltenden Regeln zu halten.
Das Parken auf Grünstreifen ist nach der Straßenverkehrsordnung – unabhängig von den klimatischen Rahmenbedingungen – nicht gestattet. Das Parken in Grünanlagen ist durch die städtische Polizeiverordnung untersagt. Verstöße werden mit Bußgeldern von 55 Euro bis 100 Euro bestraft.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
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