Gewerbeerlaubnisse

einfache Gewerberegister-Auskunft online *


Erlaubnispflichtige Gewerbe

Über die Anmeldung hinaus benötigen folgende Gewerbebetriebe eine separate Erlaubnis, die bei der Gewerbebehörde beantragt werden kann:

  • Pfandleiher und Pfandvermittler (formlos)
  • Privatkrankenanstalten (formlos)
  • Bewachungsgewerbe
  • Versteigerungen (formlos)
  • Reisegewerbe
  • Schaustellung von Personen, auch Striptease (formlos)

Für die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren genügt die formlose Anzeige bei der Gewerbebehörde mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

Die Merkblätter für erlaubnispflichtige Betriebe enthalten auch Hinweise auf die notwendigen Unterlagen, die bei Antragstellung vorzulegen sind.

Das Land Baden-Württemberg hat die Zuständigekeit für das Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbe sowie für Wohnimmobilienverwalter (§ 34 c Gewo) ab 01.03.2019 der Industrie- und Handelskammer übertragen. Zuständig für Mannheim ist die IHK Rhein-Neckar.