Der Betriebsbereich Planung und Bau des Stadtraumservice Mannheim ist für den Neubau, den Erhalt und den Betrieb von 800 Kilometern Straßen, Brücken sowie Wasser- und Gleisbauanlagen zuständig.
Für Behälterstandplätze, die nicht satzungskonform sind, das heißt mehr als 15 Meter vom Straßenrand entfernt liegen, Treppen oder Rampen beinhalten, wird ab 1. Juli ein Erschwerniszuschlag erhoben. Diese zusätzliche Servicegebühr wird dann fällig, wenn die Mitarbeitenden des Stadtraumservice Mannheim unter zusätzlichem Zeitaufwand, die Behälter vom Standplatz holen und wieder zurückstellen. Der Stadtraumservice Mannheim bietet eine Standplatzberatung an, um diese Erschwernisse zu vermeiden. Alternativ kann auch ein Hausmeisterservice mit der Bereitstellung der Tonnen beauftragt werden.
Welche Pflicht hat der Stadtraumservice Mannheim? Mit dem Winterdienst kommt der Stadtraumservice Mannheim seiner gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Der kommunale Eigenbetrieb ist zum Schneeräumen auf Straßen und Gehwegen innerhalb geschlossener Ortslage und zum Streuen auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte verpflichtet.
Neben der Möglichkeit eine eigene Reinigungsaktion durchzuführen, gibt es auch organisierte Cleanups, die über das Jahr verteilt sind und gemeinsam von den Surfrider Baden-Pfalz, der Klimaschutzagentur und dem Stadtraumservice Mannheim durchgeführt werden.
Übergeordnet für den gesamten Eigenbetrieb Stadtraumservice Mannheim unterstützt die kaufmännische Abteilung durch die Bereiche Personal und Organisation, Vergabe und Verträge, Finanzwesen und Gebührenkalkulation die betrieblichen Abläufe.