In Mannheim liegt die Pflicht, die Gehwege zu reinigen bei den Eigentümer*innen und Besitzer*innen (bzw. Mieter*innen und Pächter*innen) von Grundstücken. Dies ist in Mannheim über die Gehwegreinigungssatzung geregelt. Das bedeutet, dass Sie als Bürger*in vor ihrer eigenen Tür kehren müssen. Was genau zu beachten ist, ist in den "Häufig gestellten Fragen zur Gehwegreinigung in Mannheim" aufgeführt.
Grundsätzlich ist es so, dass bei Eis und Schnee auf den Gehwegen Grundstücks- und Hauseigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Pächter*innen die Pflicht haben, den Schnee zu räumen und zu streuen. Tipps zur Winterdienstpflicht erhalten Sie hier.