BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 538,00 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.
Lesen, schreiben, rechnen und noch viel mehr: Die Grundschule ist die erste Stufe in unserem Schulwesen. Wann Ihr Kind schulpflichtig ist, welche Grundschule es besuchen wird, welche Förderangebote es gibt und wo das Kind am Nachmittag betreut werden kann – das und vieles mehr erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Diese Frage stellen sich Schüler*innen und Eltern der vierten Klasse häufig. Nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung ist die Auswahl groß.
Welche Schulart ist die Richtige?
Welche weiterführende Schulen gibt es in Mannheim?
Die Antwort auf diese und weitere Fragen sowie Informationen zum weiterführenden Bildungsangebot finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Die Vergnügungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlagen sind die Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Mannheim vom 28.11.2006 i. d. jeweils geltenden Fassung. Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen.