Das in den Tiefen des Bodens vorhandene Grundwasser ist vielfältigen Einflüssen und Belastungen ausgesetzt.
Es steht daher unter unserem besonderen Schutz und sollte nicht verschwendet werden.
Um diesen gewährleisten zu können, werden in Wasserrechtsverfahren der Stadt Mannheim als unterer Wasserbehörde Anforderungen hinsichtlich der Gewässergüte und Gewässerökologie, der Entnahmemenge und der technischen Voraussetzungen festgelegt.
Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wurden 1977 erstmals Rechtsverordnungen durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für die Schutzgebiete „Käfertal“ sowie „Rheinau“ erlassen.
Die Schutzgebietsverordnungen richten sich sowohl an den einzelnen Menschen / Bürger als auch an die Gewerbetreibenden und Landwirte.
Durch die vielfältigen Einwirkungen seitens der Umwelt auf das Grundwasser sowie zur Erhaltung und Sicherung der Grundwasservorkommen unterliegen auch die Rechtverordnungen dem Anspruch der Erweiterung des Schutzzieles.
Projektträger: Verband dt. Sinti und Roma – Landesverband BaWü e.V. Projekt: Bürgerschaftliche Antidiskriminierungsstrategien für Sinti und Roma in Mannheim