Friedrich Schiller, Konrad Duden, Bertha und Carl Benz: sie alle waren herausragende Persönlichkeiten, waren offen für Neues, haben – jeder auf seine Art - Großartiges und Bleibendes für unser Land, ja die Welt geschaffen. Und sie haben alle eines gemeinsam: sie gehören zur DNA dieser Stadt, haben ihr Image geprägt und sind folgerichtig Namensgeber ihrer bedeutendsten Preise.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen zu den drei „großen“ Preisen der Stadt Mannheim.
Mannheim ist die Geburtsstadt des Automobils. Der Ingenieur Carl Benz (1844 – 1929) entwickelte 1885 in seiner Werkstätte in T 6 einen dreirädrigen Motorwagen, der 1886 patentiert wurde: die Geburtsstunde des Automobils hatte geschlagen, Mannheims Ruf als Pionierstadt der Mobilität wurde einmal mehr deutlich. 1888 unternahm seine Frau Bertha Benz die erste erfolgreiche automobile Fernfahrt: Sie fuhr mit ihren Söhnen Eugen und Richard von Mannheim etwa 104 km in ihre Geburtsstadt Pforzheim, wo sich nach fast 13 Stunden ankam.
Der Konrad-Duden Preis der Stadt Mannheim wird auf Vorschlag eines Preisgerichts durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim gemeinsam mit dem Verlag Bibliographisches Institut (Duden Verlag) alle drei Jahre verliehen. Er ist einer der angesehensten Preise der germanistischen Sprachwissenschaft und zeichnet Menschen mit besonderen Verdiensten um die Erforschung der deutschen Sprache aus. Der Preis ist mit 12.500 Euro dotiert und wurde seit 1959 an mehr als 30 Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler verliehen.
Anspruchsberechtigt ist gemäß § 74 SGB XII derjenige, der verpflichtet ist, die erforderlichen Bestattungskosten zu tragen und dem das Tragen der Kosten nicht zugemutet werden kann.
Dies können im Einzelnen sein (nicht abschließend):
• mögliche vertraglich Verpflichtete
• Erben
• Unterhaltspflichtige
• Bestattungspflichtige nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Der Nachlass ist mit seinem vollen Wert für die Bestattungskosten vorrangig einzusetzen. Ebenso Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, wie z. B. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Bestattungsgeld, Beihilfe in Todesfällen, Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung oder ein möglicher Schadenersatzanspruch bei einer schuldhaften Tötung (z.B. bei einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall etc.).
Sind die Bestattungskosten weiterhin nicht gedeckt, richtet sich die Zumutbarkeit der Kostentragung nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der/des Verpflichteten.