Nachbarschaftsrecht
Das private Nachbarschaftsrecht ist Bestandteil des Zivilrechts. Die entsprechenden Rechtsnormen finden sich im (Landes-)Gesetz über das Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz). Bei Fragen zum Nachbarschaftsrecht verweisen wir daher auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts.
Lediglich in besonderen Fällen entfalten auch öffentlich-rechtliche Bauvorschriften eine nachbarschützende Funktion, z.B. die in der Landesbauordnung festgelegten Abstandsflächenvorschriften für Gebäude und bauliche Anlagen.
Weitere Informationen zum Nachbarschaftsrecht finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch eine Broschüre zum Nachbarrecht in Baden-Württemberg, in der Fragen zum Pflanzabständen an Grundstücksgrenzen behandelt werden.