Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
Wollen Sie Ihr Gebäude aufteilen in Sondereigentumseinheiten, z.B. in Eigentumswohnungen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese wird von den Unteren Baurechtsbehörden, hier in Mannheim dem Fachbereich Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz, ausgestellt.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie die Bestätigung, dass jede Sondernutzungseinheit in sich abgeschlossen ist.
Die Bescheinigung wird der bei einem Notar abzugebenden Teilungserklärung beigesiegelt und dann mit dieser an das Grundbuchamt weitergegeben.
Es genügt, bei der Baurechtsbehörde einen digitalen Antrag und die erforderlichen Planunterlagen einzureichen . Nutzen Sie dazu einfach unsere Online-Services.
Umfrangreiche Informationen zu unserer digitalen Antragsplattform erhalten Sie hier.