Grillen in Mannheim
Generelles Grillverbot bei Trockenheit
Laut Polizeiverordnung der Stadt Mannheim herrscht im öffentlichen Stadtgebiet ein generelles Grillverbot, sobald der Waldbrandgefahrenindex Stufe 4 oder höher erreicht hat.
Welche Gefahrenstufe gerade herrscht, ist auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes einsehbar.
Allgemeine Regelungen
Das Grillen ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet erlaubt – allerdings nur, wenn gewisse Vorschriften eingehalten werden.
So sind beispielsweise sogenannte Bodengrills (Einweggrills) verboten. Auch eine offene Feuerstelle auf dem Rasen ist untersagt. Die Griller werden zudem angehalten, ihren Müll vollständig zu entsorgen.
Bei schönem Wetter ist die Grillwiese am Neckarufer einer der Schwerpunkte des Ordnungsdienstes und wird täglich kontrolliert. Auch die beiden Seen im Stadtgebiet Mannheim – der Vogelstangsee und der Rheinauer See - bilden hier einen Einsatzschwerpunkt.
Besonders definierte „Grillverbots-Bereiche“ finden sich außerdem in den Regelungen der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von verhaltensbedingten Gefahren im Stadtkreis Mannheim (Allgemeine Polizeiverordnung) unter § 5 Grillen:
Nicht erlaubt ist das Grillen, Entzünden oder Unterhalten offener Feuer
- soweit dadurch die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder erheblich belästigt werden,
- auf Straßen i. S. des § 2 Abs. 1 dieser Verordnung,
- innerhalb des Innenstadtringes, der begrenzt wird durch den Kaiserring, Friedrichsring, Luisenring, Parkring und die Bismarckstraße,
- auf den Rheinwiesen zwischen dem Gasthaus am Fluss und der Aussichtsplattform an der Einmündung des „Bellenkrappen“,
- im gesamten Bereich der Wasserturmanlage, des Friedrichsplatzes und des unteren Luisenparks,
- sowie auf Kinderspielplätzen