Ehrenamtliches Engagement: Wie können Sie helfen?

Informationen zu Möglichkeiten sich ehrenamtlich zu engagieren, haben wir auf den Seiten der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen für Sie zusammen gestellt:

Landeserstaufnahmeeinrichtung Industrie-/Pyramidenstraße
 

Allgemeine Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement in der Stadt Mannheim finden Sie unter https://www.mannheim.de/stadt-gestalten/buergerschaftliches-engagement-0

Vorübergehend ist die LEA Industrie-/Pyramidenstraße nicht belegt und daher auch ein ehrenamtlicher Einsatz dort nicht möglich.

Es gibt aber stadtweit viele Möglichkeiten, die hauptamtlichen Integrationskräfte ehrenamtlich zu unterstützen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die folgenden Wohlfahrtsverbände:
https://www.awo-mannheim.de/
https://www.caritas-mannheim.de/spende-und-engagement/mitmenschen-in-mannheim/mitmenschen-in-mannheim
https://www.diakonie-mannheim.de/ehrenamt.html
https://www.drk-mannheim.de/angebote/engagement/ehrenamtlich-engagieren.html
https://paritaet-bw.de/regional/kreisverbaende/paritaetischer-kreisverband-mannheim

Zugang zu den Erstaufnahmeeinrichtungen

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass kein freier Zugang zu den Einrichtungen besteht. Vor einem ehrenamtlichen Engagement müssen Sie mit den beauftragten sozialen Trägern oder aktiven Initiativen Kontakt aufnehmen.

Das Land Baden-Württemberg hat ein Handbuch für die Flüchtlingshilfe entwickelt:
https://www.fluechtlingshilfe-bw.de/praxistipps/handbuch/
Darin finden Sie relevante Informationen, insbesondere auch zu Ihrem Versicherungsschutz.

Polizeiliches Führungszeugnis

Mit dem Asylpaket II wurde die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen bei der Tätigkeit in Aufnahmeeinrichtungen eingeführt, sofern die Tätigkeit geeignet ist, mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten. Für die Arbeit mit Kindern ist der Nachweis eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gesetzlich vorgeschrieben. Ein solches Führungszeugnis ist bei jedem Bürgerdienst der Stadt Mannheim erhältlich. Der Antrag muss persönlich unter Vorlage des Ausweises gestellt werden.

Wer sich ehrenamtlich in einer gemeinnützigen Einrichtung engagiert, muss keine Gebühr bezahlen. Erforderlich ist dann die Bescheinigung der gemeinnützigen Einrichtung über die ehrenamtliche Tätigkeit.