Pflege im Heim
Sind Sie pflegebedürftig und leben im eigenen Haushalt, wird zunächst geprüft, ob und inwieweit mit unterstützenden Maßnahmen die Versorgungssituation zu Hause erhalten werden kann.
Dann, wenn eine Versorgung im Haushalt nicht mehr möglich ist und die Leistungen der Pflegekasse (siehe „Pflege im eigenen Haushalt“), sowie das eigene Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, können Sie Leistungen bei uns beantragen.
Sollte die Notwendigkeit eines Umzuges gegeben sein, ist es zwingend erforderlich, noch vor der Unterzeichnung des Heimvertrags und vor dem Einzug in ein Pflegeheim mit uns rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, damit wir prüfen können, ob die fehlenden Mittel aus der Sozialhilfe bestritten werden können.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie evt. unterhaltspflichtige Kinder haben, die Sie ggf. mit einem angemessenen Unterhaltsbeitrag unterstützen können.
Weitergehende Informationen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie zur Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten finden Sie auf den Seiten Pflege im Heim sowie Unterhalt und Forderungen.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Informationsbroschüren und Flyer finden Sie auf der Seite „Wegweiser Senioren“.