Erschwerniszuschläge für nicht satzungskonforme Behälterstandplätze
Für Behälterstandplätze, die nicht satzungskonform sind, das heißt mehr als 15 Meter vom Straßenrand entfernt liegen, Treppen oder Rampen beinhalten, wird ab 1. Juli ein Erschwerniszuschlag erhoben. Diese zusätzliche Servicegebühr wird dann fällig, wenn die Mitarbeitenden des Stadtraumservice Mannheim unter zusätzlichem Zeitaufwand, die Behälter vom Standplatz holen und wieder zurückstellen. Der Stadtraumservice Mannheim bietet eine Standplatzberatung an, um diese Erschwernisse zu vermeiden. Alternativ kann auch ein Hausmeisterservice mit der Bereitstellung der Tonnen beauftragt werden.
Hier finden Sie einen Musterbescheid über die Abfallentsorgungsgebühren zur Erläuterung der Erschwernis-Leistungsstufen E 1 und E 2.
Bitte beachten Sie die jeweils gültige Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung.