Häufig gestellte Fragen zur Gehwegreinigung gegen Gebühr

  • Weitere Informationen

    Haben Sie Fragen zur Gehwegreinigung in der Innenstadt oder in Mannheim allgemein?

    Rufen Sie uns an unter Tel. 115! Oder schicken Sie uns eine E-Mail.

  • Seit wann gibt es die gebührenpflichtige Gehwegreinigung?
    Seit 2015 reinigt der Stadtraumservice Mannheim die Quadrate in der Mannheimer Innenstadt gegen Gebühr. Anfang 2018 wurde das neue Reinigungsmodell auch auf den Stadtteil Jungbusch übertragen.
     
  • Warum führt die Stadt die Gehwegreinigung durch und nicht die Bewohner*innen?
    Grund dafür ist die häufige Kritik über die mangelnde Sauberkeit im Innenstadtbereich und im Jungbusch von Seiten der Politik, der Geschäftsinhaber und der Anwohner*innen. Obwohl für die Reinigung der Gehwege die Anlieger*innen verantwortlich waren (also Eigentümer*innen, Pächter*innen, Mieter*innen), kamen viele ihrer Pflicht nicht oder nur unvollständig nach. Mit der Einführung der Gehwegreinigung in kommunaler Verantwortung folgte Mannheim dem Beispiel anderer Großstädte in Baden-Württemberg.
     
  • Übernimmt die Stadtreinigung auch den Winterdienst?
    Nein, für den Winterdienst sind nach wie vor die Eigentümer*innen zuständig. Was das für Sie im Einzelnen bedeutet, darüber können Sie sich hier informieren.
     
  • Beseitigt die Stadtreinigung auch das Wildkraut?
    Im Rahmen der öffentlichen Gehwegreinigung wird auch das Wildkraut beseitigt.
     
  • Wie hoch ist die Reinigungsgebühr für die Gehwege?
    Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Frontmeter und der Reinigungshäufigkeit, die sich in den Reinigungsklassen wiederspiegelt. Beispiel: Reinigungsklasse 3 bedeutet, dass dieser Gehwegabschnitt dreimal pro Woche gereinigt wird.  In der Gehwegreinigungssatzung finden Sie die detaillierten Gebühren nach Reinigungsklassen sowie ein Straßenverzeichnis.
     
  • Übernimmt auch in anderen Städten die Stadt die Gehwegreinigung?
    Ja, das gibt es bereits in anderen Städten Baden-Württembergs. Heidelberg und Freiburg erheben eine Reinigungsgebühr für den Innenstadtbereich. Fußgängerzonen werden beispielsweise in Weinheim von der Stadt kostenpflichtig gereinigt.
     
  • Ich reinige meinen Gehweg schon immer selbst, muss ich trotzdem für die Gehwegreinigung bezahlen?
    Wenn Sie in der Innenstadt oder im Jungbusch wohnen, ist es leider so, dass auch Sie diese Gebühr bezahlen müssen, selbst wenn Sie Ihren Gehweg bisher regelmäßig gereinigt haben und das auch gerne weiterhin tun würden. Aus betrieblichen Gründen ist es nicht möglich, nur bei den Anwohner*innen zu reinigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Ausnahmen sind nicht möglich. Hierfür bitten wir um Verständnis.
     
  • Ich wohne zur Miete und wir haben einen Hausmeisterservice, der den Gehweg reinigt. Muss ich trotzdem bezahlen?
    Ihr/e Vermieter*in legt sicherlich bereits jetzt die Kosten für den Hausmeisterservice als Nebenkosten auf Ihre Gemeinschaft um. Wenn die Gehwegreinigung eingeführt wird, wird stattdessen die anfallende Gebühr der Stadtreinigung umgelegt. Am besten sprechen Sie direkt den/die Vermieter*in an.
     
  • Was mache ich, wenn mein Gehweg direkt nach der kommunalen Reinigung wieder verschmutzt ist?
    Die Stadt macht regelmäßig und verlässlich sauber. Sollte wider Erwarten eine erhebliche Verschmutzung zwischen den Reinigungen auftreten, so wenden Sie sich an die Servicenummer 115. Oder Sie greifen selbst zum Besen.
     
  • Was ist, wenn vor einem Geschäft laufend Dreck liegt?
    Um Verschmutzungen zu melden, wenden Sie sich ebenfalls an die Servicenummer 115.  Der Stadtraumservice Mannheim wird sich dann mit der Inhaber*in des Geschäftes direkt in Verbindung setzen.
     
  • Wie wurde die Reinigungshäufigkeit festgelegt?
    Die Stadtreinigung hat im Vorfeld für alle Straßen von erfahrenen Mitarbeiter*innen Daten über den Verschmutzungsgrad und die Frequentierung erhoben und auf Grundlage dieser Daten die Reinigungshäufigkeit bzw. die Reinigungsklassen ermittelt.
     
  • An welchen Wochentagen wird mein Gehweg gereinigt?
    Hierüber kann keine Aussage getroffen werden, da die Wochentage je nach den betrieblichen Abläufen sich ändern können.
     
  • Wie hat die Stadt Mannheim die zu reinigenden Frontmeter ermittelt?
    Die Daten über die zu reinigenden Frontmeter hat der Fachbereich Geoinformation und Vermessung der Stadt Mannheim ermittelt und dem Stadtraumservice MAnnheim zur Verfügung gestellt.
     
  • Kann ich den Stadtraumservice Mannheim beauftragen, bei mir zu reinigen, wenn ich die Gebühr bezahlt habe?
    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Reinigungsklassen bzw. nach der Häufigkeit, mit der ein Gehweg gereinigt wird. Entsprechend wird die Reinigung von den Mitarbeiter*innen der Stadtreinigung durchgeführt. Es ist nicht möglich, die Stadtreinigung darüber hinaus zu beauftragen.
     
  • Wie reinigt die Stadt die Rinnsteine, die laufend zugeparkt sind?
    Grundsätzlich führen die Mitarbeiter*innen der Stadtreinigung turnusmäßig einen elektrischen Stadtmüllsauger mit sich. Damit ist es möglich, auch zwischen den Autos und im Rinnstein den Müll einzusaugen. Um richtig reinigen zu können, gibt es bereits in den Innenstadt-Quadraten von K3 / K4 bis E3 / E4 ein stundenweises Parkverbot, das für den betreffenden Straßenzug ausgeschildert ist.
     
  • Was ist, wenn aufgrund eines Feiertags bei mir nicht siebenmal sondern nur sechsmal gereinigt wird? Muss ich dann weniger Gebühren bezahlen?
    Wenn die Gehwegreinigung durch Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder sonstige Betriebsunterbrechungen (z.B. Feiertage, Streik, Behinderung durch Schnee oder Eis) vorübergehend eingeschränkt, unterbrochen oder verspätet durchgeführt wird, besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.
  • Ich möchte einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen, weil auf meinem Gehweg aufgrund von Straßenbauarbeiten nicht gereinigt werden kann. Was muss ich tun?
    Wenn Sie einen Antrag gem. § 10 Abs. 3 der Gehwegreinigungssatzung stellen möchten, senden Sie diesen bitte schriftlich an den Stadtraumservice Mannheim.

  • Ich bin nicht mehr Eigentümer*in des Grundstückes oder ich war noch nie Eigentümer*in. Ich bin kein/e Gebührenschuldner*in oder ich bin aus sonstigen Gründen nicht mit dem Gebührenbescheid einverstanden. Meine Adresse hat sich geändert. An wen kann ich mich wenden?
    Unverzügliche schriftliche Mitteilung an den Stadtraumservice Mannheim unter Angabe der Kunden- und Bescheidnummer.
     
  • Wie oft und zu welchem Termin wird abgerechnet?
    Die Abrechnung erfolgt einmal pro Jahr mit einer Jahresrechnung in der zweiten Jahreshälfte.
     
  • Ich möchte die Gebühr per Lastschrift  abbuchen lassen.
    Falls  die Gebühren künftig per SEPA-Lastschrift  abgebucht werden sollen, so teilen Sie dies bitte dem Stadtraumservice Mannheim schriftlich (nicht per Fax oder per E-Mail) mittels des ausgefüllten Formulars mit.
     
  • Ich habe im Rahmen der Fußgängerzonenabrechnung Lastschrift erteilt und die Gebühr soll weiter wie bisher abgebucht werden.
    Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften zum SEPA-Lastschriftverfahren ist das bisherige Mandat und somit die Einzugsermächtigung erloschen und muss neu erteilt werden. Falls  die Gebühren künftig weiterhin per SEPA-Lastschrift  abgebucht werden sollen, so teilen Sie dies bitte dem Stadtraumservice Mannheim schriftlich (nicht per Fax oder E-Mail) mittels des ausgefüllten Formulars mit.