Elektronische Versenkpolleranlagen Planken - Zugangskontrolle der Fußgängerzone

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Neugestaltung des Planken-Hauptstrang im Frühjahr 2019, werden seit dem Frühjahr 2021 bis voraussichtlich Oktober 2024 die Planken-Seitenstraßen neugestaltet. Damit erhält Mannheims wichtigster Einkaufsbereich ganzheitlich ein modernes und ansprechendes Erscheinungsbild. Mit einem Investitionsvolumen von rund 10,30 Millionen Euro wollen Stadt Mannheim und MVV Netze GmbH (Netzgesellschaft des Mannheimer Energieunternehmens MVV) in Anlehnung an die Neuen Planken, durch hochwertig gestaltete Bodenbeläge und Ausstattungselemente, auch eine optisch ansprechende Aufwertung der Seitenstraßen erreichen.

Dabei setzen die Bauherren ihre bewährte gute Zusammenarbeit aus dem Planken-Umbau auch bei der Neugestaltung der Seitenstraßen fort: Der Bauzeitenplan wurde zwischen den Vertretern des Handels und der Gastronomie sowie der Stadt Mannheim und MVV Netze intensiv abgestimmt. Damit die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme für die ansässigen Unternehmen so gering wie möglich bleiben, wird während der gesamten dreieinhalbjährigen Bauzeit maximal in bis zu drei Seitenstraßen gleichzeitig gearbeitet. Insbesondere im ersten Bauausführungsjahr 2021 – in dem die Auswirkungen Corona-bedingt für die Gewerbetreibenden nachhaltig spürbar sein werden – beschränken sich die parallel laufenden Bauarbeiten bewusst auf nur zwei Seitenstraßen. Die Baumaßnahme wird insgesamt über dreieinhalb Jahre gestreckt, um die Interessen der Bundesgartenschau zu berücksichtigen, die von April bis Oktober 2023, stattfinden wird.

Insgesamt werden in den Seitenstraßen rund 9.000 Quadratmeter Verkehrsfläche bearbeitet. Mit Einbau von Rippen- und Noppenpflastersteinen wird das bestehende Blindenleitsystem erweitert.

Mit Grundsatzbeschluss V749/2018 wurde im Rahmen der Neugestaltungsarbeiten auch die Zugangskontrolle der Fußgängerzone (Planken / Planken-Seitenstraßen) beschlossen. Durch den Einbau von elektronisch versenkbaren Polleranlagen können künftig nur noch der Lieferverkehr sowie Berechtigte zufahren.

Die Zugangskontrolle entspricht der Fußgängerzonensatzung (FGZ-Satzung) und wurde in den Seitenstraßen O2/O3, O3/O4, O4/O5, O5/O6, P1/P2, P2/P3, P3/P4, P4/P5 und P5/P6 umgesetzt. In P6/P7 sowie O6/O7 wurden aufgrund der Fußgängerüberwege, wie in der Vergangenheit, feste Poller eingebaut.

 

EINBAU DER VERSENKPOLLERANLAGEN BIS BUGA 2023

Ende 2022 konnte bereits die erste von neun Versenkpolleranlagen in der Seitenstraße P4/P5 eingebaut werden. Die Anlage ist bereits Testweise in Betrieb gegangen und wird wie die Mannheimer Poller zu den gewöhlichen Lieferzeiten geöffnet. Die restlichen Anlagen wurden bis zur BUGA 2023 umgesetzt und gehen anschließend in den Regelbetrieb. Somit können küftig nur noch der Lieferverkehr sowie berechtigte Nutzungsgruppen zufahren.

 

 

 

 

 

  Polleranlage in P4/P5

 

 

 

 

 

 

 

 

BERECHTIGTE NUTZUNGSGRUPPEN

1. Zufahrt während der gewöhnlichen Lieferzeiten (0:00 Uhr bis 11:00 Uhr an Werktagen)

2. Zufahrt mit Ausnahmegenehmigung

  • Anwohner*innen mit Stellplätzen in der Fußgängerzone
  • Gewerbebetriebe & Mitarbeiter*innen mit Stellplätzen in der Fußgängerzone
  • Anwohner*innen und Umzugsfirmen bei Umzügen
  • Dienstleister*innen und Handwerksbetriebe bei Aufträgen in der Fußgängerzone
  • Bankkunden / Hotelkunden - Zufahrt Tiefgarage

3. Generelle Zufahrtsberechtigung

  • Rettungsdienste / Notdienste
  • Polizei / Ordnungsamt
  • Feuerwehr
  • Fachbetriebe der Stadt Mannheim (Stadtreinigung, Müllabfuhr etc.)

 

AUSTATTUNG UND ZUFAHRTSTECHNIK DER POLLERANLAGEN

Die Versenkpolleranlagen in den Planken-Seitenstraße bestehen aus folgenden Ausstattungselementen:

  • Bediensäule
  • Elektrische Versenkpoller
  • Strom- und Zählerpoller
  • Fixierpoller

 

 

Je nach Bedarf können die Anlagen mit folgenden technischen Lösungen bedient werden:

  • Bankkarte - Sonderlösung Commerzbank Parkhaus
  • Kennzeichenerkennung
  • RFID-Chips
  • QR-Code


ANTRAGSTELLUNG AUSNAHMEGENEHMIGUNG

Einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei Fachbereich 31 Sicherheit und Ordnung zu stellen. Hierfür können Sie das unten bereitgestellte Antragsformular für - Stellplatzinhaber*innen / befristete Zufahrtsgnehmigung- nutzen. Im Antragsformular finden Sie auch eine Checkliste mit allen erfoderlichen Unterlagen.

 

FRAGEN & ANTWORTEN

Allgemein

Wie wird die neue Zufahrtsbeschränkung der Fußgängerzone umgesetzt?

Durch den Einbau von elektronisch versenkbaren Polleranlagen in den Planken-Seitenstraßen (O2/O3, O3/O4, O4/O5, O5/O6, P1/P2, P2/P3, P3/P4, P4/P5 und P5/P6 ) können künftig nur noch berechtigte Nutzungsgruppen (Anwohner*innen, Gewerbe, Rettungskräfte etc.) außerhalb der gewöhlichen Lieferzeit (00:00 Uhr bis 11:00 Uhr Werktags) zufahren.

Was bringt die neue Zufahrtsbeschränkung der Mannheimer Innenstadt?

Durch die geregelte Zufahrt können sich keine Verkehre mehr in die Fußgängerzone verirren und die Anzahl an Fahrzeuge wird reduziert. Hierdurch wird eine Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie Sicherheit für Passanten erreicht.

Sind die Polleranlagen gut sichtbar?

Jede elektronische Polleranlage ist mit einer rot/grünen (geschlossen/offen) Beleuchtung ausgestattet und ist somit selbst bei Dunkelheit gut ersichtlich. Außerdem sorgt eine Hinweisbeschilderung im Umgebungsbereich für eine noch höhere Transparenz.

Warum wird das Projekt jetzt realisiert?

Im Zuge des Grundsatzbeschluss V749/2018 - Neugestaltung Planken-Seitenstraßen wurde auch die Zufahrtkontrolle entschieden. Die Umsetzung hat somit mit Beginn der Umbauarbeiten ebenfalls begonnen.

 

Lieferverkehr Gewerbetriebe (Einzelhandel, Gastronomie, Praxen, etc.)

Ändert sich durch die Zufahrtberechtigung die Anlieferung für Gewerbebetriebe in der Innenstadt?

Nein, die gewöhnliche Zufahrt für den Lieferverkehr, wird auch wie in der Vergangenheit von 00:00 Uhr bis 11:00 Uhr an Werktagen möglich sein.

Können Sonderlieferungen auch außerhalb der üblichen Zeiten durchgeführt werden?

Für besondere Lieferungen können Gewerbebetriebe eine zeitlich befristete Zufahrtsgenehmigung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung beantragen. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

Wer darf eine Ausnahmegenehmigung beantragen?

Jeder Gewerbebetrieb mit Sitz in der Fußgängerzone (Planken sowie Planken-Seitenstraße) kann wie bisher mit einem triftigen Grund eine Ausnahmegenehmigung / befristete Zufahrtsgenehmigung beantragen.

Welche technischen Zufahrtsmöglichkeiten gibt es für Lieferanten?

Mögliche Lösungen sind QR-Codes, RFID-Chips oder die Kennzeichenerkennung.

 

Anwohner*innen / Gewerbebetriebe / Mitarbeiter*innen ohne Stellplätze

Dürfen Anwohner*innen / Gewerbebetriebe / Mitarbeiter*innen ohne eigenen Stellplatz die Fußgängerzone befahren?

Ja, aber lediglich zur Anlieferung zu den gewöhnlichen Lieferzeiten von 00:00 Uhr bis 11:00 Uhr an Werktagen.

Gibt Ausnahmefälle?

Für Umzüge, Anlieferungen oder ähnliche Fälle können Anwohner*innen eine zeitlich befristete Zufahrtsgenehmigung beantragen. Der Antrag ist per Mail beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen.

Kommen Kosten auf mich zu?

Ja, für zeitlich befristete Zufahrtsgenehmigung wird wie in der Vergangenheit eine Verwaltungsgebühr berechnet.

 

Anwohner*innen / Gewerbebetriebe / Mitarbeiter*innen mit Stellplätze

Dürfen Anwohner*innen / Gewerbebetriebe / Mitarbeiter*innen mit eigenen Stellplatz die Fußgängerzone befahren?

Ja, diese berechtigte Gruppe darf jederzeit die Versenkpolleranlage passieren und über die Fußgängerzone zu Ihren Stellplätzen fahren. Hierfür muss ein Antrag - Zufahrt zu privaten Stellplätzen beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung beantragen werden. Das Formular finden Sie im Downloadbereich.

Welche Unterlagen werden hierfür benötigt?

Im Downloadbereich finden Sie das Antragsformular samt Checkliste

  • Antragsformular
  • Mietvertrag Stellplatz / Arbeitsvertrag mit Hinweis auf Stellplatz bei Firmenparkplätzen
  • Kennzeichen Fahrzeug

 

Handwerksbetriebe / Dienstleister etc.

Dürfen Handwerksbetriebe / Dienstleister die Fußgängerzone befahren?

Ja, ohne Genehmigung zu den gewöhnlichen Lieferzeiten von 00:00 Uhr bis 11:00 Uhr an Werktagen.

Kann eine Zufahrt außerhalb der Lieferzeiten erfolgen?

Für Einsätze in der Innenstadt können Betreibe eine zeitlich befristete Zufahrtsgenehmigung beantragen. Der Antrag ist per Mail beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung zu stellen.

Kommen Kosten auf mich zu?

Ja, für zeitlich befristete Zufahrtsgenehmigung wird wie in der Vergangenheit eine Verwaltungsgebühr berechnet.

 

Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr

Kann mich der Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr bei Notfällen erreichen?

Ja, Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr können jederzeit zufahren. Durch die Kennzeichen-Erkennung oder RIFD-Chips öffnet sich die Polleranlage automatisch ohne lange Wartezeit.

Dauert die Ausfahrt für Rettungskräfte länger als zuvor?

Nein, die Polleranlagen öffnen sich automatisch, sobald das Rettungsfahrzeug in Reichweite kommt.

Wie sieht es mit Taxis aus?

Taxis (Zu- und Abfahrt Taxistellplätze) können ebenfalls die Polleranlage passieren und somit weiterhin Kunden in der Fußgängerzone erreichen. Hierfür ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung notwendig.

 

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