Politik
Gremien und Grundlagen der kommunalen Politik
Die Mütter und Väter der deutschen Verfassung haben es ins Grundgesetz geschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, so beschreibt es der Artikel 20 GG. Übrigens kam mit Carlo Schmid einer der Begründer des Grundgesetzes aus Mannheim.
Wer wissen will, wie diese Grundsätze im Alltag einer Stadt aussehen, findet hier im Portal der Stadt Mannheim alle wesentlichen Informationen. Die lassen sich mit dem gedachten Bild einer „Demokratie-Pyramide“ gut darstellen.
Die Basis bilden alle Mannheimerinnen und Mannheimer, die beispielsweise durch die „Bürgerbeteiligung“ konkrete Projekte mitgestalten können. Sie sind es, die durch „Wahlen und Abstimmungen“ aufgerufen sind, den Oberbürgermeister, die politischen Vertreter für die kommunale Ebene, den Landtag, den Bundestag und das Europaparlament zu bestimmen oder ausnahmsweise auch einzelne Sachentscheidungen zu treffen.
Der von den Bürgern direkt gewählte „Oberbürgermeister“ hat in Baden-Württemberg - wie in manchen anderen Bundesländern auch - gleich zwei Aufgaben: er ist „Vorsitzender des Gemeinderats und Leiter der Gemeindeverwaltung“, so bestimmt es § 42 der Gemeindeordnung.
Bei der Gemeinderatswahl sind etwa 235.000 Menschen wahlberechtigt. Sie entsenden die 48 Stadträtinnen und Stadträte in den „Gemeinderat“. Der Gemeinderat wiederum bestellt die 17 „Bezirksbeiräte“. Für jeden Mannheimer Stadtbezirk gibt es solch eine bürgerschaftliche Vertretung aus zwölf Mitgliedern.
Der „Migrationsbeirat“ ist das offizielle Vertretungsorgan der Mannheimer Migrantinnen und Migranten gegenüber der Verwaltung und dem Gemeinderat.
Alle öffentlich verhandelten Themen der Sitzungen von Gemeinderat, seinen Fachausschüssen und den Bezirksbeiräten sind im „Bürgerinformationssystem“ zu finden. Diese Zahlen, Daten, Fakten sind das verwaltungstechnische Herzstück für die Arbeit von Gemeinderat und Ausschüssen; die Informationen stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Wer wissen will, auf welcher rechtlichen Basis die kommunalpolitische Arbeit geleistet wird, sollte sich in der Rubrik „Stadtrecht“ schlau machen. Dort sind die hiesigen Satzungen und das weitere Ortsrecht zu finden.