die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben
oder
das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Anna-Lena Pfeiffer-Rien erzählt die moderne Fabel „Das Allerwichtigste“ von Antonel-la Abbatiello in Gebärdensprache. Im Anschluss können die Kinder passend zur Ge-schichte basteln. Eine kleine Ausstellung zeigt eine Auswahl analoger und digitaler Kinderbücher mit Übersetzung in die Gebärdensprache.
Gebärdensprachendolmetscherinnen begleiten die Veranstaltung.
Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem 01.03.2024 eine Beherbergungssteuer erhebt.
Die Beherbergungssteuer – andernorts auch Bettensteuer genannt – ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erträge aus der Beherbergungssteuer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote und Leistungen der Stadt Mannheim.
Drei Menschen mit Behinderung im Ambulant Betreuten Wohnen in Mannheim-Schönau möchten gerne 14- tägig an einem maltherapeutischen Angebot in Weinheim-Sulzbach teilnehmen. Sie haben allerdings alleine nicht die Möglichkeit den Weg zu bewältigen.
Wir sind eine Gruppe von Hallenbocciaspieler*innen in Mannheim-Schönau und benötigen Assistent*innen, die uns im Rollstuhl von unserer Wohnung im Haus MiteinandeR zur Trainingshalle schieben können und beim Training den Übungsleiter und uns Spieler*innen unterstützen.
Ein Gruppe von Nutzern des Betreuten Wohnens im Haus MiteinandeR in Mannheim-Schönau, z. T. im Rollstuhl möchten gerne gemeinsam singen. Im Vordergrund steht die Freude am gemeinsamen Singen. Dazu suchen wir eine musikalische Person, die das Singen und Üben begleiten und anleiten kann.