Für die Europawahlen sind Bürger*innen der 27 EU-Staaten wahlberechtigt. Auch die Angehörigen der EU-Staaten, die ihren Wohnsitz nicht in ihrem Heimatstaat haben, dürfen dabei wählen. Sie können selbst entscheiden, ob Sie an ihrem Wohnort oder in ihrem Heimatstaat wählen möchten.