Vorsicht bei der Entsorgung von asbesthaltigen Nachspeicherheizgeräten
Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und giftiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) solche Elektrogeräte zerlegen und entsorgen.