Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschankführen will, braucht dazu eine Erlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen auch die örtlichen Gegebenheiten der Gaststätte stimmen (z.B. hygienische Zustände, Baugenehmigung usw.) und die Betriebsart der Gaststätte muss den baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen.