Dezentrales Kinderspektakel

„Kinderspektakel“ wird dezentral gefeiert

Mehr als 30 Kooperationspartner beteiligt
 
In den vergangenen Jahren waren Tausende kleine und große Besucher*innen gerne der Einladung zum „Kinderspektakel – Tag der Familie“ aus Anlass des Weltkindertags in den Luisenpark Mitte September gefolgt. Für die Veranstaltung am Samstag, 26. September, 14 bis 17 Uhr, haben die Abteilung Jugendförderung des Fachbereiches Jugendamt und Gesundheitsamt und der Stadtjugendring Mannheim e.V. mit seinen Jugendverbänden als Veranstalter aufgrund der Corona-Pandemie ein alternatives, dezentrales Konzept entwickelt.

Dieses Jahr können sich Kinder und Jugendliche vor Ort bei den verschiedenen kommunalen und freien Einrichtungen und Institutionen, bei Vereinen und Jugendverbänden im gesamten Stadtgebiet über ihre Rechte informieren, Spiel, Spaß und viel Action erleben. Eine Übersicht über die einzelnen Angebote sowie die Grußbotschaft des Oberbürgermeisters und weitere Informationen gibt es im Internet unter: http://www.MaJO.de/kinderrechte.

Mehr als 30 Akteure von den städtischen Jugendeinrichtungen über den Internationalen Mädchentreff bis zum Christlichen Verein Junger Menschen (CVJM) oder den Pfadfinder*innen sind beim diesjährigen Kinderspektakel mit von der Partie. Von Bastelaktionen über Go-Kart-Parcours bis hin zu einem Quiz rund um die Kinderrechte gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Spaß zu haben und etwas über Kinderrechte zu erfahren. Mit Sprühkreide, Straßenkreide und Co erhalten Kinder bei allen Aktionen die Möglichkeit, ihre Rechte auf die Straße zu bringen und somit auf die Notwendigkeit der Umsetzung und Einhaltung der Kinderrechte aufmerksam zu machen.

Am gemeinsamen Stand des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, der UNICEF-Arbeitsgruppe Mannheim und des Stadtjugendring Mannheim e.V. auf dem Paradeplatz wird Bürgermeister Dirk Grunert gemeinsam mit dem Stadtjugendring am Samstag, 26. September, 14 Uhr, das diesjährige dezentrale Kinderspektakel eröffnen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Es gelten die üblichen Hygiene-Bestimmungen.

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