Versammlungen, Demonstrationen, Info-Stände

Nach dem Versammlungsgesetz sind Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, lediglich anmeldepflichtig. Sie bedürfen keiner besonderen Erlaubnis, weil sie unter dem Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stehen.

Anmeldung

Die Anmeldung einer Versammlung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe (nicht Beginn) unter Angabe des Versammlungsgegenstandes und des Ortes erfolgen. Bekanntgabe bedeutet hier die erste Werbung oder Aufruf für die Versammlung und somit nicht Beginn einer Versammlung. Das Versammlungsrecht schützt politische Kundgebungen, wird insofern auch auf Demonstrationen und Mahnwachen angewendet, und kann für Informationsstände Geltung finden.


Es ist Aufgabe der Versammlungsbehörde, darauf zu achten, dass die geltenden Gesetze beachtet werden. Nur bei konkreten Anhaltspunkten dafür, dass von der Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, insbesondere andere Grundrechte von Teilnehmern oder Passanten aus der Versammlung heraus verletzt werden können, dürfen Versammlungen unter freiem Himmel verboten werden. Die Durchführung einer Versammlung kann von bestimmten, im Einzelfall zu prüfenden Auflagen abhängig gemacht werden, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.


Die Anmeldung für einen Informationsstand ist für politische, religiöse (weltanschauliche) und gemeinnützige Zwecke nichtkommerzieller Art möglich und stellt eine Straßensondernutzung dar. Die Erlaubnis hierfür ist gebührenfrei und umfasst einen Informationsstand in der Größe von maximal 1 x 2 Meter. Die im öffentlichen Verkehrsraum beanspruchte Fläche darf diese Maße nicht überschreiten. Der Antrag soll rechtzeitig (i.d.R. fünf Werktage vorher) gestellt werden.