Flüchtlingsfonds der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim stellt in der Flüchtlingshilfe jährliche Mittel in Höhe von 175.000 € in einem Fonds bereit, um das Engagement von ehrenamtlichen Helfer*innen zu unterstützen.

Im Einzelnen werden folgende Ziele mit der Förderung angestrebt:

  • Die Unterstützung des gesellschaftlichen Miteinanders und der sozialen Strukturen insbesondere in den Stadtteilen, in denen Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet wurden.

  • Schaffung von Begegnungs- und Informationsmöglichkeiten, Schulungen sowie sonstigen Zusammenkünften, die dem gegenseitigen Kennenlernen dienen.

  • Maßnahmen, die zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz aller Beteiligten beitragen.
  • Schulungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Helfern zu bürgerschaftlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe.
  • Unterstützung von Tagesstrukturangeboten für Flüchtlinge.
  • Unterstützung von Angeboten, die das Demokratieverständnis fördern.

Fördervoraussetzungen:

Hier finden Sie einige Beispiele für Fördervoraussetzungen, die im Kontext des Flüchtlingsfonds relevant sind:

  • Rechtsanspruch: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Flüchtlingsfonds. Bei Antragstellern*innen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, sind entsprechende Auflagen der bewilligenden Stelle zu akzeptieren (z.B. detaillierter Nachweis über die Verwendung der Mittel im Sinne der Gemeinnützigkeit).  
  • Finanzierungsklärung: Vom Antragsteller*in wird erwartet, dass sorgfältig geprüft wurde, ob die beantragten Mittel aus Pflichtleistungen oder aus vorrangigen Bundes- oder Landesleistungen finanziert werden können.
  • Personalkosten: Es werden keine hauptamtlichen Personalstellen, auch nicht in Teilen, gefördert.
  • Mietkosten: Raum– und Mietkosten können nur Privatpersonen bewilligt werden, die für die Realisierung Ihres Projektes Räume anmieten müssen.
  • Projektbewilligungszeitraum: Ist jeweils das Kalenderjahr (= Haushaltsjahr)
  • Förderungshöhe: Die Höhe des Flüchtlingsfonds beträgt 175.000 €. Um möglichst viele Projekte fördern zu können, ist die Höchstsumme je Projekt auf 5.000 Euro festgelegt.

Nachweisverfahren:

Wir bitten Sie darüber hinaus, um einen kurzen Bericht zur Umsetzung Ihres Projekts. Haben Sie Verständnis dafür, dass diejenigen, die Fördermittel aus dem Flüchtlingsfonds erhalten, dazu verpflichtet sind, relevante Dokumente wie Rechnungen, Teilnehmerlisten, Aufwendungen oder andere Nachweise bei Bedarf vorzulegen. Die Überprüfung dieser erfolgt stichprobenartig.

Die Nachweispflicht soll sicherstellen, dass die Mittel ordnungsgemäß und gemäß den festgelegten Bedingungen verwendet werden. Dies ist ein übliches Verfahren, um Transparenz, Rechenschaftspflicht und die effektive Nutzung von Fördermitteln sicherzustellen.

 

Rückzahlungsverpflichtung:

Der Flüchtlingsfonds basiert auf dem Verständnis, dass Fördermittel zweckgebunden und für die Durchführung des spezifisch beantragten Projekts vorgesehen sind. Sollte das Projekt aus unvorhersehbaren Gründen nicht realisiert werden können, sehen wir es als Ihre Verantwortung an, die erhaltenen Fördermittel der Stadt Mannheim zurückzuerstatten.

 

Antragsstellung:

Im Zuge unserer fortlaufenden Projektentwicklung haben wir Aktualisierungen an unserem Antrag auf Mittel aus dem Flüchtlingsfonds der Stadt Mannheim vorgenommen. Wir möchten Sie darum bitten, diese neuen Informationen in Ihre Projektbewerbung zu integrieren.

Projektbeschreibung: Die Projektbeschreibung soll definieren:

  • welches Ziel Ihr Projekt verfolgt,
  • wie viele Veranstaltungen geplant sind, inklusive Stundenaufstellung und
  • wie Ihr Finanzplan aussieht (was muss finanziert werden).

Projektteilnehmer*innen: Bitte fügen Sie eine konkrete Erläuterung bei über:

  • welcher Personenkreis mit Ihrem Projekt angesprochen werden soll (z.B. alleinstehende Geflüchtete, Familien, Kinder etc.)
  • wie Sie die Teilnehmer*innen gewinnen möchten.

 

1. Antragsfrist in 2024: Freitag, 09.02.2024.  
 
 
2. Antragsfrist in 2024: Freitag, 05.07.2024
 

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per E-Mail - wie im Antragsformular bereits verlinkt - an fluechtlingsfonds@mannheim.de und zusätzlich das Original per Post. Die Zusendung des Originalantrages per Post an die untenstehende Adresse ist für eine Entscheidung erforderlich, Stichtag ist der Eingang des elektronischen Antrags per E-Mail. Unter der E-Mail-Adresse fluechtlingsfonds@mannheim.de erreichen Sie alle bei uns für den Flüchtlingsfonds zuständigen Kolleg:innen.

Es können ab sofort Anträge gestellt werden.

Antrag Flüchtlingsfonds

Fachbereich Arbeit und Soziales

Abt. 50.82 – Unterbringen und Betreuen

K1, 7-13

68159 Mannheim