Flüchtlingsfonds der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim stellt in der Flüchtlingshilfe jährliche Mittel in Höhe von € 175.000 in einem Fonds bereit, um das Engagement von ehrenamtlichen Helfer*innen zu unterstützen.

Im Einzelnen werden folgende Ziele mit der Förderung angestrebt:

  • Die Unterstützung des gesellschaftlichen Miteinanders und der sozialen Strukturen insbesondere in den Stadtteilen, in denen Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet wurden.
  • Schaffung von Begegnungs- und Informationsmöglichkeiten, Schulungen sowie sonstigen Zusammenkünften, die dem gegenseitigen Kennenlernen dienen.
  • Maßnahmen, die zur Erhöhung der interkulturellen Kompetenz aller Beteiligten beitragen.
  • Schulungsmaßnahmen von ehrenamtlichen Helfern zu bürgerschaftlichem Engagement in der Flüchtlingshilfe.
  • Unterstützung von Tagesstrukturangeboten für Flüchtlinge.
  • Unterstützung von Angeboten, die das Demokratieverständnis fördern.

Fördervoraussetzungen:

Hier finden Sie einige Beispiele für Fördervoraussetzungen, die im Kontext des Flüchtlingsfonds relevant sind:

  • Rechtsanspruch: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Flüchtlingsfonds. Bei Antragsteller*innen, die keine Gemeinnützigkeit besitzen, sind entsprechende Auflagen der bewilligenden Stelle zu akzeptieren (z. B. detaillierter Nachweis über die Verwendung der Mittel im Sinne der Gemeinnützigkeit).  
  • Finanzierungsklärung: Von Antragstellenden wird erwartet, dass sorgfältig geprüft wurde, ob die beantragten Mittel aus Pflichtleistungen oder aus vorrangigen Bundes- oder Landesleistungen finanziert werden können.
  • Personalkosten: Es werden keine hauptamtlichen Personalstellen, auch nicht in Teilen, gefördert.
  • Mietkosten: Raum- und Mietkosten können nur Privatpersonen bewilligt werden, die für die Realisierung Ihres Projektes Räume anmieten müssen.
  • Projektbewilligungszeitraum: Ist jeweils das Kalenderjahr (= Haushaltsjahr)
  • Förderungshöhe: Die Höhe des Flüchtlingsfonds beträgt € 175.000. Um möglichst viele Projekte fördern zu können, ist die Höchstsumme je Projekt auf 5.000 festgelegt.

Nachweisverfahren:

Wir bitten Sie darüber hinaus um einen kurzen Bericht zur Umsetzung Ihres Projekts. Haben Sie Verständnis dafür, dass diejenigen, die Fördermittel aus dem Flüchtlingsfonds erhalten, dazu verpflichtet sind, relevante Dokumente wie Rechnungen, Teilnehmerlisten, Aufwendungen oder andere Nachweise bei Bedarf vorzulegen. Deren Überprüfung erfolgt stichprobenartig.

Die Nachweispflicht soll sicherstellen, dass die Mittel ordnungsgemäß und gemäß den festgelegten Bedingungen verwendet werden. Dies ist ein übliches Verfahren, um Transparenz, Rechenschaftspflicht und die effektive Nutzung von Fördermitteln sicherzustellen.

 

Rückzahlungsverpflichtung:

Der Flüchtlingsfonds basiert auf dem Verständnis, dass Fördermittel zweckgebunden und für die Durchführung des spezifisch beantragten Projekts vorgesehen sind. Sollte das Projekt aus unvorhersehbaren Gründen nicht realisiert werden können, sehen wir es als Ihre Verantwortung an, die erhaltenen Fördermittel der Stadt Mannheim zurückzuerstatten.

 

Antragsstellung:

Im Zuge unserer fortlaufenden Projektentwicklung haben wir Aktualisierungen an unserem Antrag auf Mittel aus dem Flüchtlingsfonds der Stadt Mannheim vorgenommen. Wir möchten Sie darum bitten, diese neuen Informationen in Ihre Projektbewerbung zu integrieren.

Projektbeschreibung: Die Projektbeschreibung soll definieren:

  • welches Ziel Ihr Projekt verfolgt,
  • wie viele Veranstaltungen geplant sind, inklusive Stundenaufstellung und
  • wie Ihr Finanzplan aussieht (was muss finanziert werden).

Projektteilnehmer*innen: Bitte fügen Sie eine konkrete Erläuterung bei über:

  • welcher Personenkreis mit Ihrem Projekt angesprochen werden soll (z. B. alleinstehende Geflüchtete, Familien, Kinder etc.)
  • wie Sie die Teilnehmer*innen gewinnen möchten.

 

1. Antragsfrist in 2025: Montag, 03.02.2025.  
 
 
2. Antragsfrist in 2025: Montag, 30.06.2025
 

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per E-Mail - wie im Antragsformular bereits verlinkt - an fluechtlingsfonds@mannheim.de und zusätzlich das Original per Post. Die Zusendung des Originalantrages per Post an die untenstehende Adresse ist für eine Entscheidung erforderlich, Stichtag ist der Eingang des elektronischen Antrags per E-Mail.

Es können ab sofort Anträge gestellt werden.

Antrag Flüchtlingsfonds

Fachbereich Arbeit und Soziales

Abt. 50.82 – Unterbringung und Betreuung für vulnerable Gruppen

K 1, 7 - 13

68159 Mannheim