Sperrzeiten von Lokalen
Die Sperrzeit ist die Zeit, in der Lokale - Speiserestaurants, Bars, Diskotheken, Biergärten usw. – geschlossen sind. Sie ist (landes)gesetzlich geregelt und dient in erster Linie dem Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.
Gesetzliche Sperrzeit für Baden - Württemberg
- In der Nacht auf Montag bis zur Nacht auf Freitag täglich von 3 Uhr bis 6 Uhr,
- In der Nacht auf Samstag und in der Nacht auf Sonntag jeweils von 5 Uhr bis 6 Uhr.
- Ausnahme: In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben. In der Nacht auf Fastnachtdienstag und in der Nacht auf den 1. Mai beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr.
Sperrzeitregelung für Außengastronomie (Biergärten etc.)
Der Beginn der Sperrzeit für die Außengastronomie wird abhängig vom Gebietscharakter und der dort geltenden Lärmschutzrichtwerte zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr für jeden Betrieb individuell nach einer konkreten Einzelfallprüfung festgesetzt.
Die Gaststättenbehörde kann einmalige und dauerhafte Sperrzeitverkürzungen, d.h. Verlängerungen der Öffnungszeiten, grundsätzlich genehmigen.