Tierquälerei anzeigen
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten, Tiere zu quälen, oder ohne vernünftigen Grund zu töten.
Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.
Zeigen Sie Ihre Beobachtung bei der nächsten Polizeidienstelle, der Marktplatzwache oder der Tierschutzbehörde an.
Bitte Verwenden Sie nach Möglichkeit das zum download bereitgestellte Formular! Tierschutzanzeige