Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis wurde erstellt

Das Wählerverzeichnis für die Europa- und Gemeinderatswahl in Mannheim wurde am 28. April 2024 erstellt. Eingetragen sind mehr als 236.000 Menschen aus der Bürgerschaft. Nur wer in ein Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, darf wählen.

Unionsbürger*innen, die zum ersten Mal bei der Europawahl in Deutschland wählen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer als Unionsbürger*in für die Europawahl nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt werden möchte, sollte dies ebenfalls rechtzeitig beantragen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Öffentlichen Bekanntmachung vom 28. September 2023.

Änderung Ihrer Meldeverhältnisse? Bitte beachten!

Sie sind in den letzten Wochen hierher zugezogen oder innerhalb Mannheims umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

Sie sind für die Wahl wahlberechtigt, wenn Sie

  1. seit mindestens drei Monaten vor den genannten Wahlterminen in Mannheim bzw. in einem EU-Mitgliedstaat leben,
  2. die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen,
  3. das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  4. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zugezogen sind, aber die Mindestwohndauer (siehe 1.) noch nicht erfüllt haben, können Sie an der Gemeinderatswahl nicht teilnehmen. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie in den letzten drei Jahren hier gewohnt haben und bereits wahlberechtigt waren und vor Ablauf von drei Jahren jetzt wieder zugezogen sind oder Ihre Hauptwohnung wieder hierher verlegt haben. In diesem Fall sind Sie mit Ihrer Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Allerdings müssen Sie bis zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie im Wahlbüro oder bei Ihren Bürgerservices.

Bei einem Umzug innerhalb Mannheims bleiben Sie für beide Wahlen wahlberechtigt, vorausgesetzt, Sie behalten die Hauptwohnung hier bei.
Falls Sie bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nach oben genannten Bestimmungen jedoch wahlberechtigt sind, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nachprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Das Wahlbüro der Stadt Mannheim gibt gerne weitere Informationen.