Fundbüro
Das Fundbüro ist die zentrale Anlaufstelle für verlorene und gefundene Gegenstände im Stadtgebiet Mannheim und den Verkehrsbetrieben der RNV. Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als zehn Euro wert ist, müssen Sie den Gegenstand im Fundbüro abgeben.
Sie können hier jederzeit Ihren verlorenen oder gefundenen Gegenstand melden.
- Sie haben etwas verloren?
Wenn Sie etwas verloren haben, könnte es einige Tage dauern, bis der Fundgegenstand abgegeben wird. Nutzen Sie das Onlineangebot, um informiert zu bleiben und über den Fund benachrichtigt zu werden.
- Erstellen Sie online eine Verlustanzeige und erhalten eine Mitteilung, sobald der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wird.
Für die Verlustanzeige müssen Sie Angaben zum Verlustdatum und –ort, der Beschreibung des Gegenstandes sowie zu Ihren Personalien machen. - Oder Sie kommen persönlich im Fundbüro in K 7, 68159 Mannheim vorbei.
Für die Besichtigung/ Abholung von Fundgegenständen benötigen Sie keinen Termin.
Bei der Abholung müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Das Eigentum ist, beispielsweise durch Kaufbelege oder Gegenstandbeschreibung, glaubhaft zu machen.
Hinweis für den Verlust von Bank- oder Kreditkarten sowie Ausweisdokumenten:
Lassen Sie Ihre Bank- oder Kreditkarten vorsorglich über den Notruf 116 116 sperren.
Melden Sie den Verlust von Ausweisdokumenten unverzüglich in einem Bürgerservice. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet.
- Erstellen Sie online eine Verlustanzeige und erhalten eine Mitteilung, sobald der Gegenstand im Fundbüro abgegeben wird.
- Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als zehn Euro wert ist, müssen Sie den Gegenstand im Fundbüro oder einem Bürgerservice der Stadt Mannheim abgeben.
- Melden Sie das Fundstück online und geben hier eine Fundanzeige auf.
- Kommen Sie ohne Termine im Fundbüro in K 7, 68159 Mannheim oder in einem Bürgerservice vorbei.
Die Nichtanzeige sowie Nichtablieferung von Fundgegenständen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn Sie etwas im Stadtgebiet Mannheim und den Verkehrsbetrieben der RNV gefunden haben, ist dies unverzüglich im Fundbüro abzugeben.
Hinweis für den Fund von Tieren:
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich telefonisch an die Leitstelle des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 0621 293-2933.- Öffnungszeiten
Fundbüro K 7, 68159 Mannheim
Montag 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Oder in einem Bürgerservice
- Finderlohn und Gebühren
Finderlohn
Als Finder*in haben Sie einen privatrechtlichen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem*der Eigentümer*in.
Die Höhe des Finderlohns beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes- bis 500,00 Euro: 5% des Wertes des Fundgegenstandes
- über 500,00 Euro: 25,00 Euro (5% von 500,00 Euro). Hinzu kommen 3% des über 500,00 Euro hinausgehenden Wertes.
Wenn Sie etwas in Geschäftsräumen einer öffentlichen Behörde oder Verkehrsbetrieben der RNV gefunden haben, besteht ein Anspruch auf Finderlohn erst bei einem Wert des Fundgegenstandes von mindestens 50 Euro. Der Finderlohn reduziert sich um die Hälfte der genannten Beträge.Gebühren
Auskünfte durch das Fundbüro sind kostenfrei.
Die Höhe der Gebühr für die Aufbewahrung und Aushändigung richtet sich nach dem Wert des Fundgegenstandes:- bis 25,00 Euro sowie bei Minderjährigen = gebührenfrei
- ab 25,01 Euro bis 500,00 Euro = 5% des Wertes des Fundgegenstandes (mindestens 2,50 Euro)über 500,00 Euro: 25,00 Euro (5% von 500,00 Euro). Hinzu kommen 3% des über 500,00 Euro hinausgehenden Wertes (maximal 10.000,00 Euro).
- Sie suchen Ihr verlorenes Fahrrad?
Für sechs Monate werden Fundfahrräder durch die Polizei aufbewahrt. Zu bestimmten Zeiten können diese im Kraftfahrzeugpark, Hochuferstraße 54-56, 68169 Mannheim besichtigt werden. Die Termine werden über die Tagespresse bekannt gegeben.
Zur schnelleren Abwicklung wird empfohlen, Eigentumsnachweise von Fahrrädern in Form von Kaufbelegen oder Bescheinigungen des Polizeireviers über erstattete Diebstahlsanzeige mitzubringen.- Verkauf von Fundgegenständen
Wenn Fundgegenstände nicht abgeholt werden, verkauft das Fundbüro diese zu günstigen Preisen.
- Hinweise zur Bezahlung und Barrierefreiheit
Bezahlung:
Bar ja, außer 200 und 500 Euroscheine EC-Karte mit PIN ja Kreditkarte nein Barrierefreiheit:
Barrierefreier Zugang ja Barrierefreies WC ja