Carl-Benz-Stadion
Das 1994 eröffnete Stadion besitzt komplett überdachte Ränge mit einem Fassungsvermögen von 24.302 Zuschauern auf 13.579 Sitz- und 10.723 Stehplätzen. Aufgrund von Sichtbehinderungen sind 1.400 Sitzplätze gesperrt. Eigentümer des Carl-Benz-Stadions ist die Stadt Mannheim. Das Stadion verfügt über ein drittligataugliches Flutlicht und seit 2019 über eine Rasenheizung.
In der aktuellen Stadiondiskussion um einzelne Ertüchtigungsmaßnahmen und weitere Investitionen ins Carl-Benz-Stadion, die den Lizenzauflagen der 2. Liga genügen sollen und den gleichzeitigen, immer wieder aufkeimenden Forderungen nach einem Neubau hat der "AK Carl-Benz-Stadion Infrastruktur für den Profifußball in Mannheim" in Zusammenarbeit mit dem SV Waldhof Mannheim folgende Ergebnisse erarbeitet und Entschlüsse gefasst:
18.04.2023
Herstellung von Lärmschutz und VIP-Bereichen im Carl-Benz-Stadion werden mit Machbarkeitsstudie untersucht
Erweitertes Lärmgutachten sieht Möglichkeit durch Neubau eines massiveren Flachdaches und eine bauliche Schließung der Lücken im Carl-Benz-Stadion die Immissionswerte einzuhalten.
Herstellung von VIP-Bereichen im Carl-Benz-Stadion werden durch Umbaumaßnahmen für möglich gehalten.
Für den Standort Spiegelfabrik bestehen bereits Planungen für dringend notwendigen Wohnraum und die Einhaltung der Lärmschutzanforderungen in Bezug auf die vorhandene Wohnbebauung kann nur bei einem kleineren Stadion (ca. 16.000 Plätze) sichergestellt werden.
Für den Standort Großparkplatz (P20) wurden Anfragen der Genehmigungsfähigkeit vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) und dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP) abgelehnt, da durch den Stadion-Bau nicht akzeptable Sicherheitsrisiken für den Betrieb des benachbarten Flugplatzes entstehen würden.
Keiner der beiden detaillierter untersuchten Alternativ-Standorte eignet sich unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Wohnungsbau und Flugplatz) für den Bau eines neuen Stadions.
Machbarkeitsstudie zur weiteren Entwicklung des Carl-Benz-Stadions wird durchgeführt, um die Lärmschutz-Auflagen und die vom SV Waldhof GmbH geforderten VIP-Bereiche zu prüfen.
B-Vorlage Hauptausschuss, 18.04.2023
Präsentation Hauptausschuss, 18.04.2023
Gutachten Umbau Carl-Benz-Stadion
06.04.2023
Bösfeld / Umfeld SAP-Arena scheidet als Standort für Stadion-Neubau aus
Standort Bösfeld liegt auf unversiegelten Ackerflächen, welche natürliche Bodenfunktionen ausüben.
Hochwertige Auenböden würden versiegelt werden und für Landwirtschaft nicht mehr nutzbar gemacht.
Areal ist für Kaltluftentstehung und Frischluftschneise sehr relevant und trägt zur Belüftung der Innenstadt bei (Mannheim ist die Großstadt mit den meisten Hitzetagen).
Der Bereich ist Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Tiere (Feldhamster, Mauereidechse, Feldhase), welche rechtlich geschützt sind und einen Eingriff nahezu unmöglich machen.
Dokumente zum Download: I-Vorlage Gemeinderat, 06.04.23
22.03.2023
Stand der Investitionen ins Carl-Benz-Stadion und weiterer Ablauf zur Standortfrage
Flutlichtstrahler wurden ausgeschrieben, Installation der Anlage bis Sommer 2024, voraussichtliche Kosten der Gesamtanlage (Strahler, Verteiler, Einhausungen, Leitungen, Steuerungstechnik etc.): ca. 1,9 Mio. Euro.
Geringfügige Unterschreitung der Spielfeldgröße wurde von DFB/DFL anerkannt (Bestandsschutz) und Ausnahmegenehmigung in Aussicht gestellt.
Provisorische Lösung wird für Rollstuhlfahrerplätze geschaffen, zukünftiger Standort in Planung.
Weiterhin wird die mögliche Einhaltung des Lärmschutzes im Carl-Benz-Stadions geprüft.
Parallel findet eine vertiefte Prüfung zweier Neubau-Standorte statt (Parkplatz P 20, Spiegelfabrikgelände).
Ergebnisse werden im 2. Quartal 2023 erwartet.
Dokumente zum Download: Präsentation ASF, 22.03.23
15.11.2022
Prüfung von 6 alternativen Standorten für Stadion-Neubau
Für einen möglichen Stadion-Neubau wurden sechs Standorte ermittelt und einer ersten Prüfung unterzogen:
Wesentliche Kriterien sind Lärmschutz, Nutzungskonflikte der Flächen und Verkehrsanbindung.
Nach weitergehenden Prüfung wurden zwei Varianten für einen Neubau und der Altstandort vertiefend betrachtet:
Kriterium/ Standort |
Carl-Benz-Stadion | Spiegelfabrik | Großparkplatz P20 |
---|---|---|---|
Lärm | Immissionsrichtwerte in der Nachtzeit können derzeit nicht eingehalten werden. Lärmschutzproblematik kann ggfs. durch massiveres Stadiondach gelöst werden. |
Überschreitung der zulässigen Spitzenpegel an der Spiegelsiedlung (Luzenberg) und in Waldhof-West zu erwarten. | Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen beim Bau erforderlich, aber grundsätzlich lösbar. |
Nutzungskonflikt | unverändert |
Für das Areal bestehen bereits Planungsabsichten zur Schaffung von Wohnraum und zur Anbindung an die angrenzenden Stadtteile. |
Reduzierung der Stellplatzflächen für
|
Verkehr | Verbesserung der ÖPNV-Anbindung durch vorgesehenen Bau des S-Bahnhaltes in Neuostheim. |
ÖPNV-Anbindung besteht über Straßenbahn und S-Bahn. Anbindung an B44 kann über |
Aufgrund der angrenzenden Nutzungen (Messe, SAP Arena) besteht eine gute Verkehrsanbindung. |
Dokumente zum Download: Präsentation ASF, 15.11.22
19.07.2022
Sofortmaßnahmen CBS für 3. Liga in Höhe von 7 Mio. €
Zum Erhalt der Lizenzfähigkeit des Carl-Benz-Stadions für die 3. Liga in der Saison 2023/2024 werden Investitionen in Höhe von 7 Mio. € beschlossen.
Diese beinhalten:
- Verbesserung und Umstellung der Flutlichtanlage auf LED
- Vergrößerung des Spielfeldbereiches und der Auslaufflächen nach neuen Vorgaben
- Neue Stadionplätze für Rollstuhlfahrer auf Tribüne
- Altersbedingte Erneuerung der Stromversorgung (Leitungen, Schaltschränke, Notstromaggregat)
Dokumente zum Download: B-Vorlage HA, 19.07.22
02.06.2022
Machbarkeitsuntersuchungen Carl-Benz-Stadion für alle Bundesligen
Kostenschätzungen für zukunftsfähige, bauliche Investitionen je Liga wurden durch ein Planungsbüro ermittelt und vorgestellt
(zur Erfüllung der Auflagen gemäß Lizenzierungsstatuten der DFL, des DFB und Anforderungen der LBO Baden-Württemberg):
- 1. Bundesliga: 61 Mio. € brutto
- 2. Bundesliga: 49 Mio. € brutto
- 3. Bundesliga: 22 Mio. € brutto
Lärmschutzgutachten des Stadions wurde erstellt mit dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte bei Spielende bis 22 Uhr eingehalten werden.
Ein Spielbeginn der 1. und 2. Bundesliga um 20:30 Uhr endet jedoch erst nach 22 Uhr, sodass die Immissionsrichtwerte in der Nachtzeit derzeit nicht eingehalten werden können. Dabei handelt es sich um eine geringe einstellige Zahl an Spielen, welche hiervon pro Saison betroffen sind.
Dokumente zum Download: B-Vorlage und Anlagen ASF, 02.06.22 über Ratsinfosystem
17.02.2022
Lizenzierung für Saison 2022/2023 und Zukunft des Stadions
In den Vorjahren sind Investitionen in Höhe von 3,6 Mio. € erfolgt (z.B. Rasenheizung).
Weitere Bauunterhaltung zur Sicherung der Betriebssicherheit für die Saison 2022/2023 in der 3. Liga (z.B. Flutlichtanlage und Brandschutz) wird kontinuierlich umgesetzt.
Prüfung des Sanierungsbedarfes für verschiedene Ligen wird vorgenommen.