Gebühren für Kinderbetreuung

Im Sachgebiet Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim beraten wir Sie gerne telefonisch. Sollte in Ausnahmefällen ein persönlicher Beratungstermin notwendig sein, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Unterlagen, die Sie abgeben möchten, übersenden Sie uns ganz einfach per Post oder Mail.

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim werden Benutzungsgebühren erhoben.

Betreuungsgebühren ab dem 01. September 2023

Die Stadt Mannheim fördert Mannheimer Familien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung durch eine finanzielle Beteiligung in Form einer Gebührenreduzierung. Diese gilt für alle Kindergartenangebote, sofern das Kind drei Jahre alt und in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Betreuungsgebühr wird in diesen Fällen um maximal 105€ reduziert, näheres ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Betreuungsgebühren ab dem 01.09 2023 in €
 1-Kind-Haushalt2-Kind-Haushalt3-Kind-Haushalt4-Kind-Haushalt und mehr
                                                                GRUNDANGEBOTE
     
Kindergarten RG105795318
nach Gebührenreduzierung0000
     
Kindergarten VÖ1431087224
nach Gebührenreduzierung38300
     
Krippe VÖ33425116883
                                                             GANZTAGESANGEBOTE
     
Kindergarten GT25219112743
nach Gebührenreduzierung14786220
     
Krippe GT399299199100
     
                                                             SCHULKINDBETREUUNG
     
Hort Kinderhaus1921479631
Hort KinderhausTeilzeit (12 Tage/Monat)1531187724
 

RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeiten, GT = Ganztagesangebot

 

Weitere Informationen sind enthalten in der

Durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich Änderungen bezüglich der Gebühren. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, wird seit dem 01.08.2019 die Betreuungsgebühr in voller Höhe erlassen.

Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen seit dem 01.08.2019 keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen bezahlen.

In besonderen Lebenslagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit) können die Kosten für die Betreuung teilweise oder ganz von der Förderung Kindertagesbetreuung übernommen werden.