Überlassung von Schulraum und Sportstätten

Was können Sie bei uns mieten?

  • Schulsportstätten (Turnhallen, Gymnastikräume und Sporthallen)
  • Schulräume (z.B. Aula, Klassenraum),

die an Schulen der Stadt Mannheim angeschlossen sind.

Die Räumlichkeiten können für einen einzelnen Termin (Einzelüberlassung) oder fortlaufend (periodisch für ein Sommer- oder Winterhalbjahr) angemietet werden.

Eine Liste der Turn-, Gymnastik- und Sporthallen finden Sie nach Stadtteilen geordnet als PDF-Datei am Seitenende.

Wer darf mieten?

  • Vereine
     
  • Betriebssportgemeinschaften
     
  • Institutionen
  • Gewerbetreibende und Privatpersonen
     

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