Überlassung von Schulraum und Sportstätten

  • Kontakt

    Schulraumüberlassung A-R
    Claudia Weißmann
    Schulraumüberlassung S-Z
    Emily Rebok
    Sonderbereiche der Überlassungen/Rechnungswesen
    Svetlana Mainka
  • Weitere Informationen

    Wie läuft das Verfahren ab?

    1. Frau Weißmann oder N.N. (je nach Buchstabe) geben Ihnen Auskunft, wo und wann etwas frei ist.
       
    2. Download des Antrags auf Überlassung von Schulräumen und Sportstätten.
       
    3. Antrag ausfüllen und an Frau Weißmann oder N.N. schicken.
       
    4. Weiterleitung Ihres Antrags an die Schule zur Zustimmung der Schulleitung.
       
    5. Nach Zustimmung wird ein Überlassungsvertrag ausgestellt
       
    6. Nutzung der Räumlichkeiten

Was können Sie bei uns mieten?

  • Schulsportstätten (Turnhallen, Gymnastikräume und Sporthallen)
  • Schulräume (z.B. Aula, Klassenraum),

die an Schulen der Stadt Mannheim angeschlossen sind.

Die Räumlichkeiten können für einen einzelnen Termin (Einzelüberlassung) oder fortlaufend (periodisch für ein Sommer- oder Winterhalbjahr) angemietet werden.

Eine Liste der Turn-, Gymnastik- und Sporthallen finden Sie nach Stadtteilen geordnet als PDF-Datei am Seitenende.

Wer darf mieten?

  • Vereine
     
  • Betriebssportgemeinschaften
     
  • Institutionen
  • Gewerbetreibende und Privatpersonen
     

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