Bib der Dinge
Nicht alles muss neu gekauft werden – das gilt besonders für Dinge, die man nur wenige Male benutzt oder ausprobieren will. Die Stadtbibliothek Mannheim folgt auch hier dem Prinzip "Leihen statt Kaufen" und leistet einen Beitrag zum umweltbewussten Konsum und zur Ressourcenschonung.
Eine "Bib der Dinge" gibt es in der Zentralbibliothek im Stadthaus N1, in der Musikbibliothek und in der Zweigstelle Herzogenried.
- Wie kann man die Dinge ausleihen?
Die Dinge können nicht über die Automaten, sondern nur an der Theke entliehen und zurückgegeben werden. Die Mitarbeitenden holen auf Anfrage die Dinge aus den Vitrinen. Vor der Ausleihe muss ein Haftungsausschluss unterschrieben werden. Bei der Rückgabe wird auf Vollständigkeit überprüft.
- Wo kann man ausleihen und zurückgeben?
Die Dinge können in der Zentralbibliothek im Stadthaus N1, in der Musikbibliothek und in der Zweigstelle Herzogenried während der jeweiligen Öffnungszeiten ausgeliehen und zurückgegeben werden. Dinge müssen immer dort zurückgegeben werden, wo sie ausgeliehen wurden. Sie können zur Ausleihe nicht in andere Zweigstellen bestellt bzw. dort zurückgegeben werden.
- Wie funktioniert der Instrumentenverleih in der Musikbibliothek?
In der Musikbibliothek werden Instrumente für vier Wochen verliehen. Es sind zwei Verlängerungen möglich. Der Instrumentenverleih kann ab dem Alter von 14 Jahren genutzt werden. (Zum Katalog)
- Was braucht man, um die Dinge ausleihen zu können?
Man braucht einen gültigen Bibliotheksausweis der Stadtbibliothek Mannheim oder eine gültige Metropolcard.
- Gibt es ein Mindestalter?
Ja, um die „Bib der Dinge“ nutzen zu können, muss man mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Instrumentenverleih der Musikbibliothek ist bereits ab 14 Jahren möglich.- Wie lange kann man die Dinge ausleihen?
Die Leihfrist der "Bib der Dinge" beträgt maximal zwei Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Instrumente der Musikbibliothek können vier Wochen lang entliehen und zweimal verlängert werden.- Kann man mehrere Sachen gleichzeitig ausleihen?
Ja, das ist möglich. (maximal 3 Dinge)
- Kostet das Geld?
Nein, für die „Bib der Dinge“ fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
- Kann man die Dinge vormerken?
Ja, man kann die Dinge ganz regulär über den Katalog kostenpflichtig (0,50 €) vormerken. Abholung und Rückgabe sind jedoch nur in der Zentralbibliothek möglich.
- Was passiert, wenn etwas kaputtgeht?
Wer ausleiht, haftet auch für verursachte Schäden – möglicherweise auch mit identischem Ersatz. Schäden sind den Mitarbeitenden sofort mitzuteilen.
Was kann entliehen und vor Ort genutzt werden?
Eine Übersicht über die Dinge, die für zwei Wochen ausgeliehen werden können finden Sie im Katalog. (Zum Katalog)
Achten Sie unbedingt auf die Zweigstelle, in der Dinge ausgeliehen und zurückgegeben werden müssen.
Die Musikbibliothek verleiht außerdem für vier Wochen Instrumente. (Zum Katalog)
Manche Dinge können nur vor Ort in den Bibliotheken genutzt werden. Welche das sind können Sie im Katalog sehen. (Zum Katalog)