Umwelt & Verkehr - 22.08.2024

Lärmschutz bei der Pflege von Außenanlagen

Die Stadt Mannheim erinnert alle Dienstleister und Anwohner an die Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzvorgaben bei der Pflege von Außenanlagen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von lauten Geräten wie z. B. Rasenmähern in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten.

Gemäß den aktuellen Lärmschutzregelungen dürfen Rasenmäher an Werktagen (Montag bis Samstag) nur zwischen 07:00 und 20:00 Uhr betrieben werden. Für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler gelten jedoch strengere Einschränkungen: Diese Geräte dürfen an Werktagen nur zwischen 09:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr eingesetzt werden. Eine Ausnahme besteht für Geräte, die das EU-Ecolabel tragen (erkennbar an einer grünen Blume mit blauer Blüte, bestehend aus den Europasternen). Diese dürfen ebenfalls von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz solcher Geräte nicht gestattet.

Im Einzelfall können Ausnahmen von den Einschränkungen durch die Immissionsschutzbehörde zugelassen werden, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist. Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist. Der Betreiber hat die Immissionsschutzbehörde auf Verlangen über den Betrieb zu unterrichten.

Die Stadt Mannheim betont die Bedeutung dieser Vorgaben zum Schutz der Anwohner vor übermäßiger Lärmbelästigung und zur Förderung eines harmonischen Zusammenlebens. Verstöße gegen die Lärmschutzregelungen können zur Anzeige gebracht werden und sind mit entsprechenden Bußgeldern belegt.

Alle Dienstleister, die mit der Pflege von Außenanlagen beauftragt sind, werden nachdrücklich aufgefordert, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten und darauf zu achten, dass ihre Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert und geschult sind. Anwohnern, die selbst solche Geräte einsetzen, wird geraten, die Lärmschutzvorgaben zu beachten, um Rücksicht auf ihre Nachbarschaft zu nehmen.

Auf der städtischen Webseite steht ein Merkblatt zur Verfügung, das die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zum Thema Lärm bei Haus- und Gartenarbeiten übersichtlich zusammenfasst. Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden: www.mannheim.de/merkblaetter-laerm.

Für weitere Informationen oder bei Fragen zu den geltenden Lärmschutzbestimmungen steht die Untere Immissionsschutzbehörde unter immissionsschutzbehoerde@mannheim.de zur Verfügung.

 

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