Merkblätter zum Thema Lärm
Seit Urgedenken gibt es Lärm, und seit es Menschen gibt, fühlen sich diese durch ihn gestört. Lärm ist jede Art von Schall, insbesondere von großer Intensität, durch den Menschen gestört, belästigt oder gesundheitlich geschädigt werden. Die Gesundheitsschäden beginnen meist mit Gereiztheit und Konzentrationsstörungen und enden, denken wir an Arbeits- oder Verkehrslärm, im Extremfall mit Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden.
Der Gesetzgeber hat eine ganze Reihe von Grenz- und Richtwerten festgelegt, um uns vor unnötigem Lärm zu schützen. Diese gelten insbesondere in der Nacht (22 bis 6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen.
In einem Wohngebiet liegen zum Beispiel die zulässigen Lärmwerte in der Nachtzeit um 15 dB (A) niedriger als am Tag. Bestimmte lärmverursachende oder lärmintensive Geräte (Rasenmäher, Kettensägen etc.) dürfen an Werktagen nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.
- Über die gesetzlichen Vorschriften können Sie sich auf folgender Internetseite informieren: www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de