Anmeldung von Prostituierten und Prostitutionsstätten

Anmeldung von Prostituierten

Anmeldung von Prostitutionsstätten

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, der bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Die Erlaubnis erteilt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

 

Rechtsverordnung des RP Karlsruhe über das Verbot der Prostitution