Anmeldung von Prostituierten und Prostitutionsstätten
Anmeldung von Prostitutionsstätten
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, der bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann befristet werden. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu verlängern, wenn die für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Voraussetzungen fortbestehen. Die Erlaubnis erteilt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung.