Angebote für in der Prostitution tätige Personen
Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz
Seit Juli 2017 gilt in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Für Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten / als Prostituierte*r arbeiten, bedeutet dies, dass Sie sich anmelden müssen. Um eine Anmeldung als in der Prostitution Tätige*r zu erhalten, müssen Sie:
- Ein gesundheitliches Beratungsgespräch im Gesundheitsamt wahrnehmen. Hier erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung. Diese benötigen Sie zwingend für Ihre Anmeldung.
- Ein Anmelde- und Informationsgespräch im Fachbereich Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Hier erhalten Sie im Anschluss Ihre Anmeldung.
- Beide Bescheinigungen sowie Ihren Personalausweis / Pass während der Arbeit stets bei sich tragen.
Wie erhalte ich einen Termin für die gesundheitliche Beratung?
Einen Termin für die gesundheitliche Beratung können Sie online oder telefonisch vereinbaren:
- Online-Anmeldung
- Telefonnummer: 0621-293 2261 (Anmeldezeiten: Mo.-Fr. 9-12 Uhr)
Als Beleg über die gesundheitliche Beratung erhalten Sie eine Beratungsbescheinigung, diese benötigen Sie für das Anmeldegespräch im Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Was erwartet mich bei der gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz?
In der gesundheitlichen Beratung werden Informationen zu folgenden Themen angeboten:
- Krankheitsverhütung und Krankenversicherung
- Empfängnisverhütung
- Sexuell übertragbare Infektionen und Safer Sex
- Alkohol-und Drogenkonsum/-missbrauch
- Krisensituationen
Die gesundheitliche Beratung ist streng vertraulich, es besteht Schweigepflicht. Sollte dem Gespräch ein*e Dolmetscher*in hinzugezogen werden, steht diese*r ebenfalls unter Schweigepflicht. Es werden keine Untersuchungen durchgeführt.
Was benötige ich für die gesundheitliche Beratung?
Für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz).
Wo findet die gesundheitliche Beratung statt?
Die gesundheitliche Beratung findet im Gesundheitsamt statt:
Jugendamt und Gesundheitsamt
R1, 12
68161 Mannheim
1. OG
Wo findet das Anmeldegespräch statt?
Das Anmeldegespräch findet nur nach vorher vereinbartem Termin im Fachbereich Sicherheit und Ordnung statt:
Karl-Ludwig-Straße 28 – 30
68165 Mannheim
Was benötige ich für das Anmeldegespräch?
Für das Anmeldegespräch benötigen Sie:
- Ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Passersatz)
- Eine aktuelle Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Ein Passbild
Anmeldung/Beratung beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung nur mit zuvor vereinbartem Termin!
- telefonisch ab 04.04.2024 (0621 293-2525) Montag – Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr
- persönlich (Achtung: nur Terminvereinbarung!) am Info-Point des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, Karl-Ludwig-Straße 28 – 30, 68165 Mannheim
Montag - Freitag 8 - 12 Uhr
Montag und Donnerstag 14 - 17 Uhr
Wie lange sind die Bescheinigungen gültig?
Bescheinigung über gesundheitliche Beratung:
Für Personen unter 21 Jahren ist die Bescheinigung 6 Monate gültig.
Für Personen ab 21 Jahren ist die Bescheinigung 1 Jahr gültig.
Anmeldebescheinigung:
Für Personen unter 21 Jahren ist die Anmeldung 1 Jahr gültig.
Für Personen ab 21 Jahren ist die Anmeldung 2 Jahre gültig.
Weiterführende Links und Informationen:
- Informationen zur STI-/HIV-Beratung in Mannheim
- Allgemeine und vertiefende Informationen zu sexuell übertragbaren Infektionen
- https://www.amalie-mannheim.de/
- https://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/baden-wuerttemberg/mannheim.html
- https://drogenverein-mannheim.de/
- https://www.malteser-bw.de/unsere-standorte/mannheim/malteser-medizin-fuer-menschen-ohne-krankenversicherung-mmm.html
- https://www.maedchennotruf.de/
- https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit/sti-hiv-beratung
- https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/gegen-gewalt-an-frauen/13333
- https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/hilfetelefon-gewalt-gegen-frauen