Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan 4. Stufe

Die Information und die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein integraler Bestandteil der Lärmaktionsplanung.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 03. März 2025 bis einschließlich 03. April 2025 hier auf der Homepage der Stadt Mannheim. In dieser Zeit ist der Entwurf auch im Technischen Rathaus (Glücksteinallee 11, Öffnungszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr) im Foyer ausgelegt.

Außerdem lädt die Stadt Mannheim für Freitag, 14. März 2025, um 19:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Ratssaal im Stadthaus N1 ein. Die Pläne sind vor Ort ab 18:00 Uhr einsehbar.

Die folgenden Dateien sind nur bedingt barrierefrei.


Nutzen Sie die Möglichkeit zur Mitwirkung und reichen Sie Ihre Anregungen bitte schriftlich ein. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung. Gerne können Sie auch dieses Antwortformular benutzen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht persönlich auf Ihren Beitrag antworten können. Ihre Anregungen werden im finalen Lärmaktionsplan anonymisiert beantwortet.

Per Mail an: 

LMP@mannheim.de 

oder per Post an:

Stadt Mannheim
Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung
Sachgebiet 61.2.4 Lärmschutz
Glücksteinallee 11 
68163 Mannheim

Informationsblatt Datenschutz

 

Maßnahmen

Im Entwurf zum Lärmaktionsplan werden folgende Maßnahmen zum Beschluss empfohlen:

 

1. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkung)

Eingriffe in die Hauptverkehrsachsen sind besonders kritisch zu prüfen. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen sind hier aber oftmals Menschen Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt, die jenseits der 70 dB(A) (ganztags) und 60 dB(A) nachts liegen und damit in einem Pegelbereich, in dem sich das Ermessen auf eine grundsätzliche Plicht zur Anordnung reduziert. Hier überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (BVerwG 9A16.16, Beschluss vom 25. April 2018, RN86f). Solche Situationen müssen dann abwägungsgerecht gelöst werden. 

 

Vor diesem Hintergrund wird entlang der Magistralen von und zu den Quadraten und dem Ring bei Lärmkonflikten in der Nacht dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung der Vorrang eingeräumt. Am Tag kommt hier im Regelfall der Verkehrsbedeutung die höhere Gewichtung zu. Eine Anordnung von T30 ist hier im Regelfall auf die Nacht beschränkt. 

 

Neben der Verkehrsbedeutung und der Lärmbelastung als Hauptindikatoren fließen in die Abwägung der Maßnahme auch Aspekte wie Auswirkungen auf den ÖPNV und den Radverkehr ein. 

Abbildung: Magistralen mit hoher Verkehrsbedeutung 

 

Vor einer Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist in Bereichen mit Lichtsignalanlagen (LSA) aus sicherheitstechnischen Gründen eine Anpassung der Sicherheitszeiten zur Räumung der Kreuzung erforderlich. Ebenso ist ggf. die Grüne Welle an die neue Geschwindigkeit anzupassen. Dieser Aspekt hat maßgeblichen Einfluss auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahme, da die Anpassung der Anlagen zum einen mit einem hohen Aufwand verbunden ist, zum anderen aber auch im Stadtgebiet eine große Anzahl von Lichtsignalanlagen aufgrund ihres Alters nicht mehr angepasst werden können. Hier ist ein Austausch der Anlage vor der Umsetzung der Maßnahme notwendig. Die Kosten für die Maßnahmen für Anpassung bzw. Austausch belaufen sich in Summe auf geschätzte 9 Mio. Euro, wobei der weitaus größte Teil für den Austausch erforderlich ist. Sofern eine Anpassung der LSA für die Lärmschutzmaßnahme erforderlich ist, wird eine Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung so lange ausgesetzt, bis die LSA angepasst bzw. ausgetauscht wurde.

 

Sowohl die vorhandenen finanziellen als auch die personellen Ressourcen sind begrenzt. Die Maßnahmen können selbst unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung gesichert ist, nur schrittweise umgesetzt werden. 

 

Tabelle: Maßnahmenplanung Geschwindigkeitsbeschränkungen Zusammenfassung 

Untersuchungsgebiet

Maßnahme

Maßnahme ausgesetzt

Anpassung LSA 

Austausch LSA

Almenhof Speyerer Straße

T 30

 

 

Casterfeld Ost / Pfingstberg Wachenburgstraße

T 30 nachts

 

Ja

Feudenheim Am Aubuckel

T 30 nachts bestätigt

Feudenheim Ost

T 30

 

Ja

Feudenheim West

bereits T 30

Feudenheim Wingertsbuckel 

T 30 nachts bestätigt

Friedrichsfeld Vogesenstraße

T 30

 

 

Herzogenried Herzogenriedstraße

T 30

 

 

Hochstätt

Keine Maßnahme

Innenstadt C1 / A3

bereits T 30

Innenstadt Bismarkstraße

T 30 nachts

Ja

 

Innenstadt Fressgasse

bereits T 30

Innenstadt Friedrichsring

T 30 nachts

 

Ja

Prüfauftrag T30 ganztags

Innenstadt H1 / I1

bereits T 30

Innenstadt Jungbusch Luisenring 

T 30 nachts bestätigt
Prüfauftrag T30 ganztags

Innenstadt Kaiserring

T 30 nachts

 

Ja

Prüfauftrag T30 ganztags

Innenstadt Kunststraße West

T 30

Ja

 

Innenstadt Kunststraße

bereits T 30

Innenstadt Parkring

T 30 nachts

Ja

 

Prüfauftrag T30 ganztags

Jungbusch Akademiestraße

T 30 nachts

Ja

 

Prüfauftrag T30 ganztags

Jungbusch Dalberg-, Seilerstraße

bereits T 30

Jungbusch Hafenstraße (bisher Abschnitte T50)

T 30

 

 

Käfertal Auerhahnstraße

bereits T 30

Käfertal Auf dem Sand

T 30

Ja

 

Käfertal B38

T 50

Ja

 

Käfertal Kallstadter Straße

T 30

 

 

Käfertal Ladenburger Straße

bereits T 30

Käfertal Lampertheimer Straße

T 30

 

 

Käfertal Mannheimer Straße

T 30 nachts

Ja

 

Käfertal Mannheimer Straße Nord

bereits T 30

Käfertal Neustadter Straße

T 30 nachts

 

 

Käfertal Obere Riedstraße West

Keine Maßnahme

Käfertal Obere Riedstraße

bereits T 30

Käfertal Wormser Straße Mitte

bereits T 30

Käfertal Wormser Straße West

Keine Maßnahme

Lindenhof Bellenstraße 

bereits T 30

Lindenhof Glücksteinallee

T 30

Ja

 

Lindenhof Meeräcker-, Landteilstraße

T 30

Ja

 

Lindenhof Windeckstraße

bereits T 30

Neckarau Friedrichstraße West

bereits T 30

Neckarau Friedrichstraße

bereits T 30

Neckarau Mallaustraße

Keine Maßnahme

Neckarau Morchfeldstraße

T 30

 

 

Neckarau Neckarauer Straße

T 30 nachts

 

Ja

Neckarau Rheingoldstraße

bereits T 30

Neckarau Sedanstraße

bereits T 30

Neckarau Steuben-, Rheingold-, Sedanstraße

T 30

 

Ja

Neckarstadt-Ost Bibienastraße

bereits T 30

Neckarstadt-Ost Carl-Benz-Straße

T 30

Ja

 

Neckarstadt-Ost Friedrich-Ebert-Straße B38

T 30 nachts

 

Ja

Neckarstadt-Ost Garnisonstraße

bereits T 30

Neckarstadt-Ost Käfertaler Straße (Ost)

T 30

 

 

Neckarstadt-Ost Käfertaler Straße (West)

T 30

Ja

 

Neckarstadt-Ost Lange Rötterstraße

bereits T 30

Neckarstadt-Ost Schafweide 

T 30 nachts

Ja

 

Neckarstadt-West Dammstraße

bereits T 30

Neckarstadt-West Am Messplatz

T 30

 

Ja

Neckarstadt-West Hansastraße

T 30

 

 

Neckarstadt-West Mittelstraße (alter Messplatz)

T 30

 

Ja

Neckarstadt-West Untermühlaustraße

T 30 nachts bestätigt

Neckarstadt-West Waldhofstraße

T 30

 

Ja

Neuhermsheim Hermsheimer Straße

T 30

 

 

Neuostheim Dürerstraße Mitte

T 30

 

 

Neuostheim Dürerstraße West

T 30

 

 

Neuostheim Seckenheimer Landstraße Ost

Keine Maßnahme

Neuostheim Seckenheimer Landstraße

T 30 nachts

 

 

Oststadt Am Oberen Luisenpark

T 30

ja

 

Oststadt Augustanlage

T 30 nachts bestätigt

Oststadt Collinistraße

T 30

 

 

Oststadt Friedrichsplatz

T 30 nachts

(Ja)

(Ja)

Oststadt Goethestraße

T 30 nachts bestätigt

Oststadt Josef-Braun-Ufer

bereits T 30

Oststadt Kolpingstraße

T 30

 

 

Oststadt Renzstraße

T 30 nachts

 

 

Rheinau B36 Süd

Keine Maßnahme

Rheinau Friedelsheimer Straße

bereits T 30

Rheinau Maxdorfer Straße / B36

Keine Maßnahme

Rheinau Relaisstraße Nord

T 30 nachts

 

Ja

Sandhofen Blumenau Braunschweiger Allee Mitte

T 30

 

 

Sandhofen Blumenau Braunschweiger Allee Nord

bereits T 30

Sandhofen Viernheimer Weg Ost

Keine Maßnahme

Sandhofen Viernheimer Weg West

T 30

 

 

Schönau Amselstraße

Keine Maßnahme

Schönau Braunschweiger Allee Süd

T 30

 

 

Schönau Domstiftstraße 

bereits T 30

Schönau Lilienthalstraße

T 30 

Ja

 

Schönau Schönauer Straße

bereits T 30

Schönau Sonderburger Straße

T 30

 

 

Schönau Spinnereistraße

bereits T 30

Schwetzingerstadt 
Reichskanzler-Müller-Straße

T 30 nachts
(Abschnitt)

Ja

 

Schwetzingerstadt Rheinhäuser Straße

bereits T 30

Schwetzingerstadt Richard-Wagner-Straße

bereits T 30

Schwetzingerstadt Schwetzinger Straße

T 30

 

Ja

Schwetzingerstadt Seckenheimer Straße

T 30

 

 

Schwetzingerstadt Traitteurstraße

T 30

Ja

 

Schwetzingerstadt Viehhof-, Möhlstraße

T 30 nachts

 

Ja

Seckenheim Freiburger Straße

bereits T 30

Seckenheim Hauptstraße

T 30

 

Ja

Seckenheim Kloppenheimer Straße Nord

bereits T 30

Seckenheim Kloppenheimer Straße Süd

T 30

 

 

Seckenheim Offenburger Straße Nord

T 30

 

 

Vogelstang Eberswalder Weg 

bereits T 30

Vogelstang Hinter dem Wolfsberg

T 30

 

 

Vogelstang Magdeburger Straße

T 50

Ja

 

Waldhof Akazienstraße

bereits T 30

Waldhof Alte Frankfurter Straße

T 30

 

 

Waldhof Alte Frankfurter Straße

(Teilabschnitt)

bereits T 30

Waldhof B44

T 40

Ja

 

Waldhof Kasseler Straße

T 30

 

 

Waldhof Langer Schlag Ost

bereits T 30

Waldhof Langer Schlag West

bereits T 30

Waldhof Sandofer Straße

T 30

Ja

 

Waldhof Speckweg

T 30

Ja

 

Waldhof Speckweg Ost

bereits T 30

Waldhof Waldpforte

T 30 

Ja

 

Waldhof Waldstraße

T 40

Ja

 

Wallstadt Keltenstraße

T 30

 

 

Wallstadt Mosbacher Straße West

T 30

 

 

 

Abbildung: Übersicht straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nur T_N (Anhang 7)

 

2. Einbau lärmarmer Fahrbahnbelege

Bei innerorts gefahrenen Regelgeschwindigkeiten von bis zu 50 km/h haben einige Splittmastixasphalte (SMA 5 und 8) sowie Asphaltbetone (≤ AC 11) eine pegelmindernde Wirkung. Der Eigenbetrieb Stadtraumservice als Straßenbaulastträger erneuert in Abhängigkeit vom Zustand der Straße regelmäßig im Stadtgebiet die Asphaltdeckschichten bzw. führt eine Grundhafte Erneuerung der Straße durch. Diese Maßnahmen sind – wenn möglich - zukünftig mit Deckschichten durchzuführen, welche auch eine akustische Wirksamkeit bei innerorts gefahrenen Geschwindigkeiten unter 60 km/h haben. 

 

3. Austausch lauter Fahrbahnoberflächen

Insbesondere in den Bereichen, in denen die Straßenbahngleise auf der Straße geführt werden, sind stellenweise für den Straßenverkehr akustisch ungünstige Pflastersteine verlegt. Dadurch sind im Vergleich zu Asphaltdeckschichten erheblich höhere Lärmemissionen vorhanden. Die rnv GmbH ist mittlerweile dazu übergegangen, bei erforderlichen Eingriffen den Gleiskörper die lärmtechnisch günstigeren Schwarzdecken zu verbauen. 

 

In den letzten Jahren erfolgte auf der Schwetzinger Straße und der Seckenheimer Straße in der Schwetzingerstadt ein Austausch des Pflasterbelags durch eine Schwarzdecke, was zu einer erheblichen Lärmminderung beigetragen hat. Bezogen auf die Belastungsschwerpunkte des vorliegenden Lärmaktionsplans sind in den im Untersuchungsgebieten Waldhof (Luzenberg) - Sandhofer Straße und Feudenheim - Hauptstraße Pflasterbeläge verbaut. Zur Entlastung der Anwohner wird empfohlen, dass insbesondere in diesen beiden Untersuchungsgebieten die Pflasterbeläge durch eine Schwarzdecke ersetzt werden. 

 

Ruhige Gebiete

Nach den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind im Lärmaktionsplan nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu untersuchen und zu regeln, sondern auch Ruhige Gebiete vor einer weiteren Zunahme des Lärms zu schützen. 

 

Ruhige Gebiete wurden für den Ballungsraum Mannheim erstmals in der zweiten Stufe des Lärmaktionsplans ausgewiesen. In der aktuellen vierten Runde wurden für die Lärmkartierung (die Grundlage für die Lärmaktionsplanung) neue Ermittlungs- und Berechnungsvorschriften eingeführt. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Überarbeitung der bisher festgelegten ruhigen Gebiete. Die neuen Berechnungsvorschriften führen insbesondere in Bereichen außerhalb der geschlossenen Ortslage dazu, dass sich der Lärmpegel gegenüber der alten Berechnung tendenziell erhöht. In der Folge sind die Flächen der betroffenen Ruhigen Gebiete z.T. deutlich geringer. 

 

Tabelle: Ruhige Gebiete als Landschaftsraum

 

Beschreibung

Flächengröße

Fläche 1a und 1b

Teile des Naturschutzgebietes Ballauf-Wilhelmswörth; 
Landschaftsschutzgebiet Markgrafenacker, Sandhofer Bruch

ca. 743 ha

 

 

 

 

ergänzend relativ ruhiger Bereich

ca. 254 ha

 

Gesamt

ca. 997 ha

 

 

 

Fläche 2

Landschaftsschutzgebietes Käfertaler Wald

ca. 485 ha

 

 

 

 

ergänzend relativ ruhiger Bereich

ca. 704 ha

 

Gesamt

ca.1.189 ha

.

 

 

Fläche 3

Landschaftsschutzgebiet Straßenheimer Hof

ca. 113 ha

 

 

 

 

ergänzend relativ ruhiger Bereich Landschaftsschutzgebiet Straßenheimer Hof und FFH Gebiet Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen

ca. 317 ha

 

Gesamt

ca. 430 ha

 

 

 

Fläche 4a

Fläche Spinelli - Areal 

ca. 31 ha

 

ergänzend relativ ruhiger Bereich

ca. 21 ha

Fläche 4b

Bürgerpark Feudenheim (Bürgerpark am Wingertsbuckel)

ca. 18 ha

 

ergänzend relativ ruhiger Bereich

ca. 11 ha

 

Gesamt

81 ha

 

 

 

Fläche 5

Landschaftsschutzgebiet Langewann, 
Friedhof Feudenheim

ca. 45 ha

 

 

 

Fläche 6

Landschaftsschutzgebiet Waldpark, 
Naturschutzgebiet Reißinsel und 
Naturschutzgebiet Silberpappel

ca. 270 ha

 

 

 

Fläche 7

Relativ ruhiger Bereich Dossenwald

ca. 340 ha

 

Abbildung: Ruhige Gebiete als Landschaftsraum

 

Die Ruhigen Gebiete als städtische Erholungsflächen wurden nachrichtlich aus dem LAP 2. Stufe übernommen. Aufgrund der zu Grunde liegenden Kriterien haben sich keine neuen Zuschnitte ergeben. Auch hier wird auf die Ermittlung und ggf. Ausweisung weiterer Gebiete vorerst verzichtet. In Karte 2 sind die Gebiete dargestellt. Die Geräuscheinwirkungen durch die Industrie sind grau dargestellt. Fluglärm ist nicht relevant. Die Gesamtfläche umfasst mit rund 268 ha etwa 1,8% der Stadtfläche.

 

Tabelle: städtische Erholungsflächen

 

Beschreibung

Flächengröße

Fläche 1

Herzogenriedpark

ca. 20 ha

 

 

 

Fläche 2

Hauptfriedhof

ca. 40 ha

 

 

 

Fläche 3a

Teilflächen Landschaftsschutzgebiet Mannheimer Neckaraue

ca. 6 ha

Fläche 3b

 

ca. 5 ha

 

 

 

Fläche 4a

Oberer Luisenpark 

ca. 14 ha

Fläche 4b

Luisenpark

ca. 46 ha

 

 

 

Fläche 5

Landschaftsschutzgebiet Au

ca. 44 ha

 

 

 

Fläche 6

Vogelstangseen

ca. 27 ha

 

 

 

Fläche 7

Landschaftsschutzgebiet Westlich der Ilvesheimer Schlinge

ca. 41 ha

 

 

 

Fläche 8

Rheinauer See

ca. 25 ha

 

Abbildung: Ruhige Gebiete als innerstädtische Erholungsflächen

 

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