
Lärmaktionsplanung
Die Stadt Mannheim führt die Lärmminderungsplanung für den Ballungsraum Mannheim die Lärmminderungsplanung nach §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch. Neben der Lärmkartierung zur Ermittlung der Lärmbelastung beinhaltet diese auch die Lärmaktionsplanung. Darin wird zum einen die Lärmbelastung im Stadtgebiet analysiert und darauf aufbauend werden Maßnahmen sowie Maßnahmenempfehlungen erarbeitet. Zum anderen werden auch ruhige Gebiete ermittelt und gesichert.
Die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung sind nach dem BImSchG regelmäßig zu überarbeiten. Seit der erstmaligen Erstellung der Lärmkarten im Jahr 2007 und der darauf aufbauenden Lärmaktionsplanung im Jahr 2008 wurden bereits 3 Aktualisierungen durchgeführt.
Der Lärmaktionsplan Stufe 2 und die Anhänge zum Lärmaktionsplan sowie die Überprüfung 2018 (3.Stufe) können auf dieser Seite unter weitere Informationen heruntergeladen werden.
Lärmaktionsplan 4. Stufe
Mit der aktuellen Überarbeitung des Lärmaktionsplans (4. Stufe) führt die Stadt Mannheim die Lärmaktionsplanung konsequent weiter. Die Auslösewerte für die Prüfung von Lärmschutzmaßnahmen wurden dabei sukzessive von 75 dB(A) (ganztags) / 65 dB(A) (nachts) in der ersten Stufe auf jetzt 65 dB(A) (ganztags) / 55 dB(A) (nachts) verringert. Mit der aktuellen Verringerung der Auslösewerte um 5 dB(A) wurde der Prüfbereich gegenüber dem vergangenen Lärmaktionsplan (70 dB(A) ganztags / 60 dB(A) nachts) noch einmal deutlich ausgeweitet. Die aktuellen Auslösewerte orientieren sich dabei an aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung und an den Vorgaben des „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ des Landes Baden-Württemberg.