Grundsteuerreform: Neue Hebesätze für Mannheim beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B demnach 365 Prozent, für die Grundsteuer A 300 Prozent. Damit ist der Gemeinderat den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt.
„Für uns war es wichtig, dass wir die Grundsteuer aufkommensneutral gestalten. Das heißt, dass wir von den 75 Millionen Euro, die wir aktuell pro Jahr über die Grundsteuer einnehmen, nicht abweichen wollen. Sollten wir allerdings in einem Jahr feststellen, dass wir doch ein spürbares Plus oder Minus verzeichnen, werden wir den Hebesatz nochmals anpassen“, so Bürgermeister und Kämmerer Dr. Volker Proffen.
Hintergrund der Neuregelung des Grundsteuerhebesatzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht stufte die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig ein: die Basis für die Berechnung – also die Grundstückswerte – sei „völlig überholt“ und ungerecht. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Zudem wurde beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können.
Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und für das Land eine neue, einheitliche Regelung gefunden. Lediglich die Hebesätze können von den Kommunen eigenständig festgelegt werden – so auch bei der Stadt Mannheim, wo sie nun vom Gemeinderat beschlossen wurden.
Für die meisten Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere die Grundsteuer B relevant: sie bezieht sich auf bebaute und unbebaute Grundstücke. Allgemein gesprochen gilt, dass sich unbebaute Grundstücke verteuern und effizient bebaute Grundstücke – wie häufig bei Mehrfamilienhäusern gegeben – entlastet werden. „Folglich wird es Bürgerinnen und Bürger geben, die ab dem Jahr 2025 deutlich mehr Grundsteuer als bisher bezahlen müssen, aber auch viele, die deutlich weniger zu zahlen haben. Das ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die zwangsläufige Folge der Reform, an die wir als Stadt gebunden sind“, führt Dr. Proffen aus.
Berechnet wird die Grundsteuer auf Grundlage des sogenannten Grundsteuermessbetrags. Dieser basiert bei der Grundsteuer B im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, die wiederum mit der sog. Steuermesszahl multipliziert werden. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Dieser wird jedem Grundstückseigentümer vom Finanzamt mitgeteilt und ist mit dem Hebesatz der Grundsteuer B zu multiplizieren – so erhält man letztlich die jährlich individuell zu zahlende Summe an Grundsteuer.
Beispiel: Grundsteuermessbetrag 250 € x Hebesatz 3,65 = 912,50 € Grundsteuer
Für Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden wichtige Investitionen in öffentliche Leistungen getätigt: so fließen die Gelder unter anderem in die Infrastruktur, in Soziales sowie in Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Insgesamt rund 95.000 Grundsteuerbescheide wird die Stadt Mannheim ab Anfang Januar per Post an die Bürgerinnen und Bürger verschicken.
Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter www.mannheim.de/grundsteuerreform.
Zudem hat die Stadt Mannheim eine gesonderte Hotline eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen wenden können: 0621 / 293 2830.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag 9-12 Uhr und 14-16 Uhr sowie freitags von 9-12 Uhr erreichbar.
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