Grundsteuerreform, Rechtslage ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.
Die Stadt Mannheim wird auf der Grundlage der Grundsteuermessbescheide des Finanzamts unter Anwendung der neuen Hebesätze (Grundsteuer A und Grundsteuer B) Grundsteuerbescheide erlassen, in denen die Höhe der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 festgesetzt wird.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B demnach 365 Prozent, für die Grundsteuer A 300 Prozent.

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Danach war die bisher praktizierte Einheitsbewertung nicht verfassungskonform. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Außerdem wurde beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können.

Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Landtag hat das Landesgrundsteuergesetz am 4. November 2020 verabschiedet. Das neue modifizierte Bodenwertmodell bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: Der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert in Mannheim wird vom Gutachterausschuss der Stadt Mannheim ermittelt.

Die bisherigen Regelungen des alten Grundsteuergesetzes gelten übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2024.

 

Die Stadt Mannheim hat für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen uns Montag - Donnerstag von 9:00 bis 12:00 sowie zwischen 14:00 und 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 0621 293 2830.

Fragen, die Sie uns zur Grundsteuerreform per E-Mail stellen wollen, senden Sie bitte an grundsteuer_neu@mannheim.de.


FAQs

Warum muss die Grundsteuer neu geregelt werden?

Die Neuregelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2018 zurück. Das Gericht stufte die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig ein. Die Basis für die Berechnung, also die Grundstückswerte (auch Einheitswerte genannt), sei „völlig überholt“ und ungerecht.

Wie wirkt sich das neue Modell für die Bürgerinnen und Bürger aus?

Die Stadt Mannheim plant derzeit die Grundsteuerbescheide im Januar 2025 zu erteilen. Die Höhe der an die Stadt Mannheim zu zahlenden Grundsteuer wird durch Grundsteuerbescheide festgesetzt.

Eigentümerinnen und Eigentümern mussten bereits über eine Steuererklärung Angaben zu ihrem Grundstück machen. Anschließend erfolgte die Bewertung beim zuständigen Finanzamt. Das Ergebnis, also die Höhe des neuen Grundsteuerwerts und des Steuermessbetrags, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer in einem schriftlichen Bescheid des Finanzamts erfahren.

Was ändert sich an der Grundsteuer bis einschließlich 2024?

Nichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom April 2018 die Fortgeltung des Grundsteuergesetzes in der bisherigen Form bis einschließlich 2024 zugelassen.

Wird es große Unterschiede zur jetzigen Grundsteuerhöhe geben?

Die Stadt Mannheim plant die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, das heißt: die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen nach der Reform genauso hoch sein wie zuvor. Letztlich wird es bei einem Teil der Grundsteuerpflichtigen zu einer Verringerung der Höhe der Grundsteuer kommen, bei einem Teil zu einer Erhöhung. Dies ist durch die vom Bundesverfassungsgericht verordnete Reform auch gewollt, da die bisherigen Maßstäbe auf veralteten Werten basieren und dadurch verfassungswidrig sind.

Grundsätzlich gilt, dass die modifizierte Bodenwertsteuer unbebaute Grundstücke verteuern wird und effizient bebaute Grundstücke - wie häufig bei Mehrfamilienhäusern gegeben – entlasten wird.

Was ist der Hebesatz und wo gibt es Informationen zum Hebesatz für ein Grundstück?

Mit dem Hebesatz bestimmt eine Kommune, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. Die Kommune errechnet anhand der Gesamtsumme, wie hoch der Hebesatz sein muss, um das angestrebte, bisherige Aufkommensniveau zu erreichen. Der Gemeinderat legt die Hebesätze fest. In Mannheim werden sie im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Mannheim veröffentlicht.

Wie hoch werden die Hebesätze ab dem Jahr 2025 in Mannheim sein?

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B demnach 365 Prozent, für die Grundsteuer A 300 Prozent. Die Stadt Mannheim plant die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, das heißt: die Einnahmen der Stadt aus der Grundsteuer sollen nach der Reform genauso hoch sein wie zuvor. Letztlich wird es aber selbstverständlich so sein, dass durch die Neuberechnung manche Bürger mehr zahlen müssen, andere hingegen weniger.

Welche Folgen hat die Reform für Mieterinnen und Mieter?

Nach den mietrechtlichen Regelungen ist die Grundsteuer umlagefähig. Das bedeutet, Eigentümerinnen oder Eigentümer dürfen die Grundsteuer den Mieterinnen und Mietern über die Nebenkosten in Rechnung stellen. An dieser bundesrechtlichen Regelung hat sich nichts geändert. Wie sich die Reform auswirkt, können die Mieterinnen und Mietern anhand der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 sehen, sofern die Grundsteuer auf sie umgelegt wird.

Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass der festgesetzte Bodenrichtwert auf mein Grundstück nicht zutrifft?

Nach § 38 Absatz 4 Satz 1 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) kann auf Antrag ein anderer Wert des Grundstücks angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesene tatsächliche Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung um mehr als 30 Prozent von dem veröffentlichten Wert abweicht.

An wen wende ich mich, wenn ich mit der Festsetzung der neuen Grundsteuer ab 2025 nicht einverstanden bin?

Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid, als Basis der Berechnung der neuen Grundsteuer ab 2025, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Kommune ist an den Grundsteuermessbescheid gebunden – auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert. 

Informationen des Finanzministeriums Baden-Württemberg

http://www.grundsteuer-bw.de/

Landesgrundsteuergesetz

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=GrStG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Informationen des Bundesfinanzministeriums

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-06-21-faq-die-neue-grundsteuer.html


Vorlage V509_2024: Grundsteuerreform - Hebesatzsatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
Hinweise zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform in einfacher Sprache

Kontaktdaten der Mannheimer Finanzämter
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_mannheimstadt
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_mannheimneckarstadt

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