Steuern
Die Abteilung Steuern ist zuständig für die Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern in Mannheim.
Das sind:
- Grundsteuer
(Hebesatz: Grundsteuer A 416 v.H.; Grundsteuer B 487 v.H.)
- Gewerbesteuer
(Hebesatz 430 v.H.)
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Beherbergungssteuer (ab März 2024)
- Nebenwohnsitzsteuer