Nebenwohnsitzsteuer

Der Gemeinderat hat am 4.4.2017 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem Jahr 2018 eine Nebenwohnsitzsteuer erheben wird.

Die Nebenwohnsitzsteuer ist eine Gemeindesteuer. Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Mannheim vom 04.04.2017 in der jeweils geltenden Fassung. Besteuert wird das Innehaben eines Nebenwohnsitzes im Stadtgebiet.

Die vollständige Nebenwohnsitzsteuersatzung steht für Sie zum Download bereit.

Hier geht es zur Online-Nebenwohnsitzsteuererklärung.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Blankoformular "Nebenwohnsitzsteuererklärung" downzuloaden und per Hand auszufüllen, die pdf-Versionerhalten erhalten Sie hier per Mausclick

In Ausnahmefällen übersenden wir Ihnen auf Anfrage das pdf-Formular per Post.

Hinweise zur Nebenwohnsitzsteuererklärung stehen ebenfalls zum Download bereit.

FAQs zur Nebenwohnsitzsteuer: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nebenwohnsitzsteuer finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der sonstigen Gemeindesteuern